Wien – Die Wahlen der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich von Mitte Juni beschäftigen jetzt das Kanzleramt: Eine Kultusgemeinde und eine Gruppe Wahlberechtigter haben die mit dem (seit April 2015) neuen Islamgesetz gegebene Möglichkeit genützt, Wahlaufsichtsbeschwerden an den Bundeskanzler einzubringen, bestätigte eine Sprecherin des Kultusamtes am Mittwoch einen Bericht des "Kurier".

Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass die Wahl des Präsidenten der IGGiÖ nicht verfassungskonform abgelaufen sei – weil nicht alle Kultusgemeinden im Obersten Rat vertreten seien. Die 113 Mitglieder des Schura-Rates haben im Juni den Obersten Rat und dessen Vorsitzenden – und somit IGGiÖ-Präsidenten – Ibrahim Olgun gewählt. Er ist Theologe und Mitglied des mächtigen türkischen Verbandes Atib. Zunächst mussten sich die Beschwerdeführer an ein internes Schiedsgericht wenden. Dieses wies die Anfechtung – laut "Kurier" – ab, mit dem Argument, es könnten nicht alle 28 Kultusgemeinden im Obersten Rat vertreten sein, weil dieser nur 15 Mitglieder habe. Diese Entscheidung bekämpfen die Kultusgemeinde und die Wahlberechtigten nun mit der Wahlaufsichtsbeschwerde beim Bundeskanzler.

Wobei laut Par. 28 Islamgesetz eine Kultusgemeinde eigentlich nicht beschwerde-berechtigt ist: Denn dieses Recht steht "jeder und jedem aktiv Wahlberechtigten oder jeder und jedem, der oder die aufgrund der Wahlregelungen gemäß Abs. 1 aktiv wahlberechtigt sein könnte, nach Erschöpfung der innerreligionsgesellschaftlichen Möglichkeiten" zu. (APA, 17.08.2016)