Von Reisen nimmt man im Idealfall nicht nur neue Eindrücke mit – sondern im schlechtesten Fall auch verbotene Souvenirs. Ein kleiner Überblick der Bestimmungen
Ansichtssache
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Von Reisen nimmt man im Idealfall nicht nur neue Eindrücke mit – sondern im schlechtesten Fall auch verbotene Souvenirs. Die für Österreich gültige EU-Artenschutzverordnung und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, an dem insgesamt 182 Ländern teilnehmen, regelt den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzenarten und 5.600 Tierarten. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, sollte sich vorher genau informieren, da ein illegales Souvenir, oder eines ohne die nötigen Papiere beim Zoll nicht nur beschlagnahmt wird, sondern auch viel Bußgeld kosten kann.
Für lebende Tiere und Pflanzen sowie für Produkte aus besonders streng geschützten Arten sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Umwelt-Ministeriums (BMLFUW) notwendig. Ohne Genehmigung drohen Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro oder teilweise sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, hier ein kurzer Auszug aus den Bestimmungen.
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