Von Reisen nimmt man im Idealfall nicht nur neue Eindrücke mit – sondern im schlechtesten Fall auch verbotene Souvenirs. Die für Österreich gültige EU-Artenschutzverordnung und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES, an dem insgesamt 182 Ländern teilnehmen, regelt den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzenarten und 5.600 Tierarten. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, sollte sich vorher genau informieren, da ein illegales Souvenir, oder eines ohne die nötigen Papiere beim Zoll nicht nur beschlagnahmt wird, sondern auch viel Bußgeld kosten kann.

Für lebende Tiere und Pflanzen sowie für Produkte aus besonders streng geschützten Arten sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Umwelt-Ministeriums (BMLFUW) notwendig. Ohne Genehmigung drohen Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro oder teilweise sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, hier ein kurzer Auszug aus den Bestimmungen.

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Europa

Wenn die Einfuhr von Souvenirs in die EU oder der Kauf solcher in der EU im Einklang mit den Bestimmungen von CITES stehen, ist innerhalb meist keine Genehmigung mehr nötig. Will man jedoch ganz besonders geschützte Arten – wie das etwa bei einigen Orchideen der Fall ist – mit nach Hause nehmen, braucht man eine Bescheinigung.

Foto: dpa-Zentralbild/Wolfgang Thieme

Mittelmeerländer

Sowohl die Ausfuhr von Korallen und Riesenmuscheln, als auch von Produkten aus Schildkrötenpanzern ist nicht gerne gesehen, aber nicht zwangsläufig verboten. Letztere müssen genehmigt werden. In Griechenland und Kroatien entscheidet das jeweilige Kulturministerium zudem über die Ausfuhr von Antiquitäten.

Foto: APA/JUTTA KIRCHNER

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Afrika

Strenge Regelungen bestehen für den Kauf von Produkten, die aus Elfenbein oder Teilen des Nashorns gefertigt wurden. Auch die Ausfuhr von Raubkatzenfellen oder Flusspferd-Zähnen ist ohne Genehmigung verboten. Generell dürfen, obwohl fast überall angeboten, nicht aus allen Ländern Elfenbeinprodukte oder Elefantenleder eingeführt werden, in den meisten Fällen ist es ohnehin verboten.

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Asien (Thailand)

Durch die Verwendung von Seepferdchen in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) als getrocknete Souvenirs oder lebend für Aquarien sind alle Arten stark gefährdet – für mehr als vier tote Seepferdchen sind daher Ausfuhrdokumente notwendig.

Foto: APA/BMF/RINGHOFER

Asien (China)

Produkte aus dem Bereich der TCM enthalten nicht selten Bestandteile von besonders geschützten Pflanzen und Tieren, wie etwa des Tigers oder Moschustieres, für die es generell keine Einfuhrgenehmigung in die EU gibt.

Foto: istockphoto

Indien

Da die Tibetantilope eine gefährdete Tierart ist, sollte auf den Kauf und die Mitnahme von sogenannten Shahtoosh-Schals, die in Indien aus der Wolle ihres Fells gefertigt werden, verzichtet werden.

Australien

Für fast alle in Australien wild vorkommenden Tiere und Pflanzen ist eine Ausfuhrgenehmigung nötig. Produkte, die aus Teilen des Kängurus hergestellt werden, dürfen mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden.

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Karibik

Kakteen und Orchideen, sowie Souvenirs aus Steinkorallen und der Fechterschnecke müssen genehmigt werden. Der internationale Handel von Schmuck oder anderen Produkten aus dem Panzer der Meeresschildkröte ist nicht erlaubt und wird mit hohen Strafen geahndet. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen und Hartholzschnitzereien geboten.

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Amazonas-Region

Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten Souvenirs ist verboten, entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell sollten ebenfalls nicht gekauft werden.

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Weltweit

Nicht überall gelten die gleichen Bestimmungen, man sollte sich daher vor dem Urlaub erkundigen, welche Mitbringsel rechtlich erlaubt sind.

Neben den erwähnten Souvenirs dürfen zwar Reptilienlederprodukte generell in die EU eingeführt werden, benötigen aber Dokumente. Die Mitnahme von lebenden Tieren ist größtenteils problematisch und für viele Arten, wie etwa Greifvögel oder Affen, ohne Genehmigung verboten. Strengstens verboten ist auch die Einfuhr von Schnitzereien aus Walzähnen und -knochen ohne behördliche Genehmigung. Auch auf Produkte aus Schildkrötenpanzern oder Schildpatt muss verzichtet werden.

Weitere Informationen findet man unter anderem auf der Website des WWF oder beim BMLFUW. (ape, 30.8.2016)