Wien – Immer wieder befasst sich der Rechnungshof (RH) mit Projekten aus dem Bereich des E-Government, also der elektronischen Verwaltung. Diesmal hat er sich die Neugestaltung der Informationstechnologie (IT) der gesamten Steuer- und Zollverwaltung angesehen. Dieses Projekt dauerte von 2003 bis Juli 2014 und kostete in Summe rund 97,43 Millionen Euro. Trotz des hohen Mitteleinsatzes sei das Ziel, die Steuer- und Zollverwaltung mit einheitlichen elektronischen Prozessen zu unterlegen, nicht effektiv realisiert, so der RH.

Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das zuständige Bundesministerium für Finanzen (BMF) trotz hoher Komplexität des Projekts keine Machbarkeits- bzw. Vorstudien erstellen lies. Außerdem wurde verabsäumt, dass es zu einer Gesamtbudgetplanung gekommen wäre. Der ursprüngliche Kostenrahmen von 64,79 Millionen Euro war so nicht zu halten, das wurde im Laufe der Jahre klar.

Zahlreiche Mängerl

Allein die Ausgaben für das externe Programmbüro, welches administrative Unterstützung und Sekretariatstätigkeiten erbrachte, summierten sich auf rund 6,6 Millionen Euro. Im Juli 2014 waren die vorgesehenen finanziellen Mittel aufgebraucht und das IT-Programm E-Finanz wurde für beendet erklärt.

Im November 2014 wurde das Projekt trotz zahlreicher Mängel abgenommen. Im April 2015 lagen 145 Fehler und 78 Aufgaben bzw. Störungen vor. "Aus Sicht der Anwender genügten die IT-Verfahren von E-Finanz aufgrund der hohen Fehleranzahl sowie des schlechten Antwortzeitverhaltens nur teilweise den Anforderungen des Betriebs."

Der ursprüngliche Plan, alle IT-Verfahren auf eine gemeinsame Rechnerplattform samt einheitlicher Software zusammenzuführen, wurde trotz des großen Aufwandes nicht erreicht. Projekte von so großem Umfang und Wichtigkeit sollten vom Finanzminister zu genehmigen sein, schreibt der RH. Und bei so langen Programmlaufzeiten sollte bevorzugt internes Personal eingesetzt werden müssen. "Die für ein IT-Programm dieser Größenordnung und Wichtigkeit gebotene Sicherung der Verantwortung durch eine schriftliche Genehmigung der Ressortleitung war nicht gegeben." (Johanna Ruzicka, 12.8.2016)