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Der Rechnungshof kritisiert die hohen Reisekosten der Innsbrucker Uni-Räte.

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Wien/Innsbruck/Graz – Anreise zu Sitzungen per Flieger in der Businessclass, Gehaltserhöhungen für Rektoren ohne Ausweitung der Aufgaben oder Kostenübernahmen für die Begründung eines Wohnsitzes für eine Neo-Rektorin – diese Punkte monierte der Rechnungshof (RH) in einer am Donnerstag veröffentlichten Prüfung der Universitätsräte an der Medizin-Uni Innsbruck und der Kunst-Uni Graz.

Uni-Räte bilden seit 2002 eine Art Aufsichtsrat an den Universitäten, sie werden zur Hälfte von der Regierung und zur Hälfte aus den Universitäten beschickt und spielen unter anderem eine wesentliche Rolle bei der Rektorenbestellung.

Eigenen Verdienst legen Uni-Räte selbst fest

Lob und Kritik gab es vom Rechnungshof für den Uni-Rat an der Medizin-Uni Innsbruck. Dieser habe durch beauftragte Sonderprüfungen und Sparmaßnahmen "wesentlich zur wirtschaftlichen Konsolidierung" der Universität beigetragen. Weniger sparsam war er dagegen bei sich selbst: Bei der Höhe der an die sieben Ratsmitglieder gezahlten Vergütungen mit insgesamt rund 170.000 Euro pro Jahr lag er an der Spitze aller Universitäten.

Die Höhe der Vergütung wird vom jeweiligen Uni-Rat selbst festgelegt. An der Medizin-Uni Innsbruck betrug sie jährlich 30.000 Euro für den Vorsitz und 18.000 Euro für normale Mitglieder, dazu kamen Sitzungsgelder von 500 Euro pro Sitzung. Zum Vergleich: Die größte Hochschule des Landes, die Universität Wien, gibt für den Vorsitzenden ihres Universitätsrates 12.000 Euro und 7.200 Euro für normale Mitglieder aus. An der Wirtschaftsuniversität Wien arbeiten die Räte ehrenamtlich.

28.000 Euro für Reisekosten

Außerdem reisten einige Ratsmitglieder zu Sitzungen von Wien nach Innsbruck in der Businessclass an – was der RH ausdrücklich bemängelte, "weil Universitäten überwiegend vom Bund finanziert wurden und daher auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bedacht nehmen sollten".

Daran änderte auch der Einwand des Rats nichts, dass die Tickets über ein vergünstigtes Aboservice bezogen wurden und kostenlos umgebucht werden konnten. Anders als die Kunst-Uni Graz leistete sich der Uni-Rat der Medizin-Uni Innsbruck zur Unterstützung seiner Tätigkeit auch freie Dienstnehmer, die zudem ebenfalls in der Businessclass flogen. Insgesamt hat die Med-Uni Innsbruck 2014 rund 28.000 Euro für Reisekosten der Universitätsräte ausgegeben. An der Kunst-Uni Graz waren es rund 4.500 Euro. Bis zum Jahr 2012 wurden in Innsbruck selbst Restaurantrechnungen abgerechnet – ohne dass Grund oder Anzahl der Teilnehmer angegeben wurden.

Fast achtzig Prozent mehr Gehalt

Zu freigiebig zeigten sich die Uni-Räte nach Ansicht des RH auch gegenüber den Rektoraten. So erhielt die neugewählte Rektorin an der Kunst-Uni Graz – ehemals Sektionschefin im Wissenschaftsministerium – im April 2014 ein um 76 Prozent höherer fixes Jahresgehalt als ihr Vorgänger im Jahr 2007, ohne dass sich an ihren Aufgaben etwas geändert hätte.

Außerdem sicherte der hier fünfköpfige Rat ihr die Übernahme von Kosten für die Begründung eines Wohnsitzes in Graz bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zu. An der Medizin-Uni Innsbruck wiederum verdoppelte der Rat Beschäftigungsausmaß und Entgelt eines Vizerektors anlässlich dessen Pensionierung als Professor, ohne seine Aufgaben zu erweitern.

"Probleme in der Zusammenarbeit"

Außerdem merkt der RH in seinem Bericht an, dass es an beiden Unis "Probleme in der Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsrat und anderen leitenden Organen" gegeben habe, die zu einer "Beeinträchtigung der Steuerung" führten. An der Kunst-Uni Graz zerstritten sich Uni-Rat und Senat 2010 über die Nachfolge des damaligen Rektors, was bis zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof führte, das erst 2013 abgeschlossen wurde.

Ebenfalls zwischen 2010 und 2013 war auch an der Med-Uni Innsbruck "die Zusammenarbeit des Universitätsrat mit dem Rektorat und dem Senat generell problembehaftet". Dies habe "Auswirkung auf die Aufgabenerfüllung" gehabt.

Noch keine Gehaltsobergrenze

Eine Empfehlung des Rechnungshofs in seinem Bericht wurde bereits teilweise umgesetzt: Die Prüfer regten an, eine Bandbreite bei der Vergütung der Uni-Räte festzulegen, innerhalb derer anhand von Kriterien wie der Größe der Uni die Abgeltung der Ratstätigkeit erfolgt. Eine Novelle des Universitätsgesetzes im Vorjahr sieht vor, dass der Wissenschaftsminister per Verordnung Obergrenzen festzusetzen hat. Diese Regelung gilt allerdings erst ab März 2018, die Verordnung wurde noch nicht erlassen. (APA, red, 11.8.2016)