Klagenfurt/Wien – Die Staatsanwaltschaft wollte in der Causa "Top Team" Anklage gegen den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) erheben, berichtet "News" in seiner kommenden Ausgabe. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien erteilte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Weisung, wonach weitere Ermittlungen zu führen seien. Laut "News" ist ein Strafprozess nun unwahrscheinlich geworden.

Bei der Causa "Top Team" geht es um den Vorwurf der Untreue gegen Kaiser und Mitarbeiter in Regierungsbüros, und zwar aus seiner Zeit als Gesundheitslandesrat. Über Scheinrechnungen sollen Gelder aus dem Landesbudget bei einer parteinahen Werbeagentur "geparkt" worden sein, weil man befürchtete, die Gelder im Folgejahr nicht mehr genehmigt zu bekommen. Geprüft wurde auch, ob die Agentur bei Auftragsvergaben bevorzugt worden war. Kaiser hatte angekündigt, bei Vorliegen einer rechtskräftigen Anklage zurückzutreten.

Kaisers Unterschrift scheint nicht auf

Bei all den geprüften Rechnungen scheint die Unterschrift Kaisers nirgendwo auf, die Abwicklung erfolgte über Mitarbeiter. Laut "News" war klar, dass die Frage, was Kaiser wusste, in Bezug auf ein mögliches strafbares Handeln des Landeshauptmanns zentral sein dürfte. Die Oberstaatsanwaltschaft argumentiert jedoch weit darüber hinaus. So hätten die Mitarbeiter, die die Abwicklung erledigten, dies möglicherweise ohne formelle Befugnis getan. Dadurch gebe es keinen Befugnismissbrauch und damit auch keine Untreue.

Ein Mitarbeiter Kaisers sollte angeklagt werden, weil er auf Landeskosten Sachspenden für Sportevents wie Pokale, T-Shirts oder Strandrucksäcke kaufte. Abgerechnet wurden die Geschenke, die insgesamt Zigtausende Euro kosteten, unter anderem als Erste-Hilfe-Sets, weil man Sorge hatte, dass die Zahlung sonst nicht genehmigt würde. Gegen Kaiser selbst wurde diesbezüglich nicht ermittelt.

Oberstaatsanwalt: Strafrechtlich nicht relevant

Die Oberstaatsanwaltschaft fordert nun weitere Ermittlungen und schreibt in ihrer Weisung, die "News" vorliegt: "Da die Förderung verschiedener Sportveranstaltungen und somit der Gesundheit der Bevölkerung durch die Stiftung solcher Sachpreise im Interesse des Landes Kärnten liegt, wäre dem Land Kärnten insoweit kein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden." Inwieweit diese Sichtweise Einfluss auf das weitere Verfahren hat, bleibt abzuwarten. (APA, 5.8.2016)