Wien – Neunmal hat Günther S. zwischen Februar und April via Facebook der Öffentlichkeit seine Meinung über Flüchtlinge und Muslime mitgeteilt. Allerdings in einer Art und Weise, die den 63-jährigen Pensionisten mit einer Anklage wegen Verhetzung vor Richter Stefan Romstorfer gebracht hat.

Der Unbescholtene verwirklichte sich in Kommentaren zu den Beiträgen anderer. "Gleich in den Zoo zu den Eisbären werfen, dieses Rattenpack", schrieb er beispielsweise. Als es um angeblichen Gratiseintritt für Asylwerber in Hallenbäder ging, fiel dem Angeklagten ein: "In das Wasser, wo diese Ratten baden, will eh keiner mehr gehen. Gleich ertränken, die Kanacken." Weitere Kostproben: "Denen Vollbimbos sind nur Moscheen wichtig", "aufgehetzte Muselratten" und "nicht einmal umgebracht dürfen dies Ratten werden".

"War nicht in Ordnung"

Wirklich geknickt wirkt S. vor dem Richter nicht. "Es ist mir schon klar, dass das nicht in Ordnung war", gesteht er trotzdem zu. Gleichzeitig will er sich nicht mehr genau erinnern, was er alles abgesondert hat.

Romstorfer überfordert den Angeklagten einmal ein wenig durch seine Wortwahl. Auf die Frage "Was glauben Sie, was das bei den Rezipienten auslöst?" erntet er einen ratlosen Blick. "Was glauben Sie, was das bei anderen auslöst?", formuliert der Richter um.

"Das Internet war ja damals voll damit!", verteidigt sich der Angeklagte. "Das macht es ja nicht besser", entgegnet Romstorfer. "Die wollen ja uns umbringen", ist S. überzeugt. Und erzählt, dass bei ihm in der Nebengasse eine Flüchtlingsunterkunft sei. "Da bin ich einmal mit den Enkerln vorbeigegangen, und die Flüchtlinge haben geschrien und mit der Hand gedeutet, dass sie mir den Hals durchschneiden." – "Haben Sie damals vielleicht auch ein bisschen geschimpft?" – "Nein, überhaupt nicht", beteuert der Angeklagte.

Ärger über Vorstrafe

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren verurteilt Romstorfer den Pensionisten schließlich zu sechs Monaten bedingt. "Bin ich jetzt vorbestraft?", will der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte wissen. "Super", entfährt es ihm, nachdem der Richter die Frage bejaht.

Überhaupt findet S. das Gesetz nicht wirklich in Ordnung. "Da bin ich jetzt nicht zuständig, da müssen Sie einen Brief an den Bundeskanzler schreiben", empfiehlt Romstorfer. Christian Kern darf sich auf Post freuen: "Das werde ich machen", kündigt der Angeklagte nämlich an. (Michael Möseneder, 4.8.2016)