Peking – In China ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zhou Shifeng wurde am Donnerstag von einem Gericht in der Stadt Tianjin wegen Untergrabung der Staatsgewalt schuldig gesprochen, wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete. Zhou, der Gründer der Pekinger Fengrui-Kanzlei, habe sich schuldig bekannt und werde das Urteil auch nicht anfechten.

Es war bereits das dritte Urteil gegen Mitglieder der sogenannten Gruppe 709 in dieser Woche. Der Name der Gruppe bezieht sich auf den 9. Juli 2015, an dem eine Festnahmewelle gegen Anwälte und Aktivisten aus dem Umfeld der Kanzlei begonnen hatte. Insgesamt waren mehr als 200 Menschen festgenommen worden. Rund ein Dutzend Mitglieder der Gruppe sitzen immer noch in Haft. In dieser Woche war bereits beiden Aktivisten Zhai Yanmin und Hu Shigen der Prozess gemacht worden.

Die Fengrui-Kanzlei vereidigte prominente Regierungskritiker wie den Künstler Ai Weiwei. Eine von Zhous Mandantinnen war auch die Journalistin und "Zeit"-Mitarbeiterin Zhang Miao, die neun Monate in Haft saß und unmittelbar vor Zhous Festnahme freigelassen worden war.

Zhai und Hu wurden ebenfalls wegen Untergrabung der Staatsgewalt verurteilt. Während Zhai am Dienstag eine Bewährungsstrafe bekam, wurde Hu am Mittwoch zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der bekannte Dissident hat bereits 16 Jahre im Gefängnis gesessen, weil er Veranstaltungen zum Gedenken an die blutige Niederschlagung der Proteste auf dem Tiananmen-Platz in Peking 1989 geplant hatte.

Weiträumige Abriegelungen

Das Gericht in Tianjin, in dem der Prozess gegen Zhou stattfand, war am Donnerstag weiträumig abgeriegelt. In den umliegenden Straßen waren Polizisten in Uniform und in Zivil postiert, die alle Passanten filmten. Journalisten wurden abgewiesen und von Sicherheitskräften verfolgt. Auch der Nachrichtenagentur AFP wurde der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Auch Angehörige und die Frauen von Zhou, Zhai und Hu durften nicht an den Verhandlungen teilnehmen.

Das Gericht erklärte dagegen, die Verhandlung sei öffentlich gewesen. Unter den 40 Prozessbeobachtern seien Politiker, Juristen und Vertreter in- und ausländischer Medien gewesen. Zhou habe selbst darum gebeten, seine Angehörigen nicht am Prozess teilnehmen zu lassen. Alle seine Familienmitglieder seien ungebildete Bauern, heißt es in einem handgeschrieben und von Zhou unterzeichneten Brief, den das Gericht im Internet veröffentlichte. Ihre Anwesenheit im Gericht sei daher für niemanden "von Vorteil". (APA, 4.8.2016)