Für Werner Faymann gab es nicht einmal die Möglichkeit, auf den lukrativen Bezug zu verzichten.

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Wien – Die Causa Gorbach hat die Politikerpensionen wieder einmal ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Der Langzeitpolitiker von Freiheitlichen und BZÖ verlangt ja eine gehörige Summe als Ruhensbezug, obwohl er weit vom Pensionsalter entfernt ist. Solche Fälle werden aber bald der Vergangenheit angehören. Erstmals gibt es in Österreich eine Regierung ohne Mitglied mit Anspruch auf diese Pension.

Möglich gemacht hat das mit seinem Abtritt der nunmehrige Altkanzler Werner Faymann (SPÖ), der als letzter Politpensionist werden konnte. Dies hängt mit seiner langjährigen Tätigkeit in der Spitzenpolitik zusammen. Schon 1985 zog der 1960 geborene Faymann in den Wiener Landtag ein. Tätigkeiten in Wiener Landesregierung und Bundesregierung folgten.

Verzicht nicht möglich

Für Faymann gab es damit nicht einmal die Möglichkeit, auf den lukrativen Bezug zu verzichten. Denn er gehört zu jener Generation, die nicht freiwillig auf das neue System umsteigen konnte. Gleiches gilt beispielsweise auch für die Landeshauptmänner Michael Häupl (SPÖ), Erwin Pröll (ÖVP) und Josef Pühringer (ÖVP), wenn die dereinst in den Ruhestand treten.

Die alte Politikerpension bescherte Ministern einen Ruhebezug von bis zu 80 Prozent des Letztgehaltes – und das schon ab neun Jahren in der Regierung. Für Abgeordnete war die Maximalpension etwas niedriger, die nötige Beitragszeit etwas länger.

Seit 1997 abgeschafft

Diese komfortable Regelung wurde 1997 abgeschafft. Allerdings blieben all jene Politiker automatisch im alten Pensionssystem, die mit 31. Juli 1997 schon zehn Jahre Abgeordnete oder vier Jahre in der Regierung waren. Andere konnten zwischen dem alten Privilegien-System und den finanziell weniger attraktiven neuen Regeln (ein Pensionskassensystem) wählen.

Zurück zur Causa Gorbach: Er war ab 1989 Abgeordneter im Vorarlberger Landtag, 1993 wurde er zum Mitglied der Landesregierung, in den 2000er-Jahren wechselte er in die Bundesregierung, zuletzt als Vizekanzler. Damit kann er auf eine Politikerpension zurückgreifen, und zwar im Land, weil er dort unter dem alten Pensionsregime aktiv war.

Gorbach will Bezug rückwirkend

Berechnungen des Vorarlberger Landhaus ergeben die Summe von rund 11.000 Euro monatlich, die Gorbach 14 Mal beziehen könnte. Dazu will er den Bezug rückwirkend mit Februar 2013, weil er sich schon mit diesem Datum anspruchsberechtigt sieht. Damals war er übrigens 56. In diesem Alter wäre man auch vor der letzten Reform nur in Ausnahmefällen schon bezugsberechtigt gewesen.

"Ich will nichts anderes als Gerechtigkeit", sagte Gorbach dazu in den "Vorarlberger Nachrichten". Die vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Bezüge- und Pensionsreform 2010, auf die sich das Land beruft, das die Pension Gorbach erst mit 65 gewähren will, akzeptiert Gorbach nicht. Denn mit dieser sei "quasi in einen bestehenden Vertrag eingegriffen und in erworbene Rechte eingedrungen" worden. (APA, 2.8.2016)