Rund 200 junge Frauen könnten als vertauschtes Kind infrage kommen. Gefunden wurde die betroffene Person bisher nicht.

Foto: wikipedia/miss pupik, shira gal/[cc;2.0;by]

Zu Jahresbeginn wurde bekannt: Vor 25 Jahren wurden am LKH Graz möglicherweise zwei Babys vertauscht. Die junge Frau und deren vermeintliche Mutter fordern von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) vorerst außergerichtlich Schadenersatz in Form einer Schmerzensgeldzahlung. Ihr Anwalt Gunther Ledolter erklärte, dass er über die Höhe der Schadensersatzforderung keine Auskunft geben werde. Die in Medien kolportierten 255.000 Euro – je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter – seien jedoch in seinen Augen ein angemessener Betrag.

Die KAGes will auf die Forderung nicht eingehen. Die Begründung: Die Verwechslung hätte auch außerhalb des Krankenhauses passiert sein können. Für Ledolter ist dieses Argument nicht nachvollziehbar: "Jeder, der sein Kind das erste Mal sieht, schaut es sich so genau an, dass man es danach nicht mehr verwechselt." Die Mutter könne daher ausschließen, dass sie ihr Kind vertauscht habe.

Der Anwalt betonte auch, dass zwischen dem Krankenhaus und der Mutter ein Behandlungsvertrag bestand und somit eine vertragliche Haftung. Daher sei es nun am LKH Graz zu beweisen, dass größtmögliche Sorgfalt getroffen worden war.

"Keine Haftungsgrundlage"

Strafrechtlich ist der Fall laut Staatsanwaltschaft verjährt. Der jungen Frau, die im Frühjahr 2014 zufällig bei einer Blutspende von der Verwechslung erfuhr, sowie ihrer vermeintlichen Mutter steht aber noch der zivilrechtliche Weg offen. Hier gelten die schadenersatzrechtlichen Ansprüche drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.

"Die Tatsache alleine, dass die betreffende Person nicht die leibliche Tochter ist und es der Lebenserfahrung entspricht, dass eine unbemerkte Vertauschung/Verwechslung eines Kindes wahrscheinlicher ist, je zeitnaher dies zur Geburt geschieht, kann nicht ausreichen, ein haftungsbegründendes Verhalten von Mitarbeitern unseres Unternehmens als erwiesen anzunehmen", hob das Uniklinikum in einer Aussendung hervor.

Wenn die Verwechslung der Babys am LKH Graz vor sich gegangen sein sollte, dann könnten rund 200 junge Frauen, die in der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 auf der Geburtenstation des Grazer LKH-Universitätsklinikums auf die Welt gekommen sind, als vertauschtes Kind infrage kommen. Das LKH Graz hat im Jänner 2016 für alle Frauen, die am Uniklinikum Graz in diesem Zeitraum geboren wurden (wie auch ihren Müttern) die Durchführung von kostenlosen DNA-Tests angeboten. 30 Frauen – davon 20 Töchter – haben die Tests durchführen lassen. Alle waren negativ. (APA, 22.7.2016)