Seit wenigen Stunden steht die Existenz der größten Torrent-Webseite Kickasstorrents (Kat) auf der Kippe: Offenbar wurde ihr Gründer und Betreiber in Polen verhaftet, die Seite ist nicht mehr erreichbar. US-Behörden werfen dem Ukrainer Artem Vaulin vor, für Urheberrechtsverletzungen in Höhe von Milliarden Dollar verantwortlich zu sein. Jetzt sickert langsam an die Öffentlichkeit, wie die Agenten des FBI den Ukrainer dingfest machen konnten.

Steuerfahnder geht undercover

Die Schnitzeljagd begann im November 2015, als ein Undercover-Agent der US-Steuerbehörde sich als jemand ausgab, der gerne auf Kat werben würde. Die Torrent-Webseite, die mit Werbeeinahmen jährlich über 20 Millionen Dollar eingenommen haben soll, willigte ein. Der erste Puzzlestein war somit in den Händen der US-Behörden: Eine Kontonummer in Estland. Außerdem konnte die E-Mail-Adresse des Kat-Händlers zurückverfolgt werden. Sie war ebenso auf Facebook verwendet worden, um den "Kat-Fanclub" zu betreuen.

Server gefunden

Mit der E-Mail-Adresse wurden immer mehr Webseiten aus dem Kat-Umkreis identifiziert, die schließlich zu zwei IP-Adressen in der US-Stadt Chicago führten. Dort standen offenbar Kat-Server, deren Rechnungsdaten genauso wie die Registrierdaten für eine Domain zu einem Ukrainer namens Artem Vaulin führten. Dass sich dieser mit Klarnamen registrierte, ist relativ ungewöhnlich.

Apple-Account

Vaulins E-Mail-Adresse hing nun an einem iCloud-Account, dessen Informationen Apple dem FBI übermittelte. Die "Me.com"-E-Mail-Adresse von Vaulin wurde beispielsweise benutzt, um bei iTunes einzukaufen und Gelder der Kryptowährung Bitcoin zu verschieben. So konnte Vaulin schließlich lokalisiert und verhaftet werden. Er sitzt nun in Polen in Untersuchungshaft und könnte demnächst an die USA ausgeliefert werden.

Noch ist unklar, ob Vaulin lediglich der Leiter oder der alleinige Betreiber von Kat ist. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die 69.-größte Seite des Internets (gemessen an Besuchszahlen) demnächst komplett offline ist. Für die Content-Inhaber stellt das einen großen Sieg dar. (fsc, 21.7.2016)