Immer wieder kommt die Wahlkarte erst nach der Wahl an.

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Wien – Ein "Schock" sei es gewesen, als sie wenige Wochen vor der Bundespräsidentenwahl erfuhr, dass sie gar nicht mitwählen darf, sagt Annette Sonnewend. Die aus Tirol stammende Künstlerin lebt seit vier Jahren in Berlin, erst seit kurzem ist sie dort auch hauptgemeldet, und als sie wie bei früheren Wahlen auch diesmal eine Wahlkarte beantragen wollte, sagte man ihr, dass sie nicht in der Wählerevidenz aufscheine, also diesmal ihre Stimme nicht abgeben darf. Gespräche mit anderen Exil-Österreichern in Berlin hätten ergeben, dass sie kein Einzelfall sei, so Sonnewend zum STANDARD.

Zu spät

Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, wird automatisch aus der Wählerevidenz gestrichen. Will man mitwählen, muss der Antrag auf Eintragung fristgerecht gestellt werden – bei der Hofburgwahl war der Stichtag der 24. März. Wer später dran ist, darf nicht teilnehmen. Es sei ratsam, das Evidenz-Update gleich nach dem Übersiedeln ins Ausland vorzunehmen, sagt Irmgard Helperstorfer vom Auslandsösterreicher-Weltbund zum STANDARD. Der Eintrag ist zehn Jahre lang gültig. Es gibt sogar eine Abo-Option: Wer diese ankreuzt, bekommt automatisch vor jeder Wahl eine Wahlkarte zugeschickt.

Karte kommt nicht

Während das Versäumnis, sich in die Evidenz eintragen zu lassen, vergleichsweise wenige Auslandsösterreicher betreffen dürfte, kommt das verspätete Einlangen der Wahlkarte im Ausland häufiger vor. Er habe die Wahlkarte bereits Mitte März beantragt, sagt Auslandszivildiener Florian Bischel, der derzeit in Bolivien als EDV-Lehrer tätig ist, "gekommen ist sie am 19. Mai". Wobei er den österreichischen Behörden keinen Vorwurf macht – vielmehr scheitere es daran, dass die Postzustellung in Bolivien "prinzipiell schwierig ist".

Dass Wahlkarten zu spät ankommen, liegt aber nicht immer am langen Postweg. "Das haben wir ständig", sagt Helperstorfer, "und zwar auch in Frankreich oder Italien."

Unrealistische Frist

Das Problem liegt auch im System: Wahlkarten können bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl schriftlich beantragt werden. "Für Auslandsösterreicher ist dieser Zeitpunkt aber von rein akademischer Bedeutung", sagt Robert Stein von der Wahlabteilung im Innenministerium. Will heißen: Wer sicherstellen will, dass die Wahlkarte mitausgezählt wird, muss je nach Wohnort schon viel früher dran sein.

Wie viel Zeit man einplanen sollte, dafür gibt es keine Richtschnur. Vorsichtshalber die gesetzliche Frist fürs Kartenbeantragen für Auslandsösterreicher früher enden zu lassen hält Stein aber nicht für angemessen. "Da stellt sich ja die Frage, ob jemand in Freilassing oder in Antofagasta lebt", sagt Stein – also gleich über der Staatsgrenze oder in Übersee. Die Vertretungsbehörden im Ausland bieten aber ein Service, das ein fristgerechtes Einlangen der Stimmen garantiert: Wer die Wahlkarte sechs Tage (in außereuropäischen Ländern neun Tage) vor der Wahl in der Botschaft abgibt, hat einen Rechtsanspruch, dass sie pünktlich ankommt.

"So schnell wie möglich"

Wahlkartenanträge für die Wiederholung der Hofburg-Stichwahl am 2. Oktober können bereits jetzt gestellt werden. Wann die Gemeinden darauf reagieren und die Karte zustellen sollen, ist gesetzlich nicht festgelegt. "Wir empfehlen, so schnell wie möglich zu schicken", sagt Stein.

Dass jene, die ins Ausland ziehen, zu wenig über ihr Herausfallen aus der Wählerevidenz und dessen Konsequenzen informiert werden, weist ein Sprecher des Außenministeriums zurück: "Wir informieren sehr aufwendig." Künstlerin Annette Sonnewend sieht das anders. Sie hätte sich von jenem Tiroler Beamten, dem sie beim Ummelden gegenübersaß, gewünscht, "dass er mich fragt, ob ich drinbleiben möchte. Dann wäre das schnell erledigt gewesen." (Maria Sterkl, 20.7.2016)