Die Homo-Ehe ist in Rumänien nicht anerkannt. Die Entscheidung über die Verfassungsklage eines verheirateten Männerpaares wurde am Mittwoch vertagt.

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UPDATE: 20.7.2016, 16:30

Bukarest – Im EU-Land Rumänien könnte es ein Referendum zur Verschärfung des bereits geltenden Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen geben. Das Verfassungsgericht in Bukarest erklärte am Mittwoch eine entsprechende Initiative für zulässig. Ob es zu diesem Referendum kommt, muss nun das Parlament entscheiden.

Ehe laut Verfassungsgericht kein Grundrecht

Drei Millionen RumänInnen hatten in einer Petition verlangt, dass das im Zivilgesetzbuch enthaltene Verbot der Ehe zwischen PartnerInnen gleichen Geschlechts auch in der Verfassung verankert wird. Dazu müsste der Artikel geändert werden, in dem die Ehe geschlechtsneutral als Bund von "Ehegatten" definiert wird. Stattdessen solle die Verfassung die Ehe ausdrücklich als Bund zwischen Mann und Frau bezeichnen. Damit wollen die GegnerInnen der gleichgeschlechtlichen Ehe ausschließen, dass diese unter Berufung auf die Verfassung doch noch erlaubt wird.
Das Verfassungsgericht argumentierte, dass die Ehe in Rumänien kein Grundrecht sei. Ein Referendum zum Thema gleichgeschlechtlicher Ehe sei demnach zulässig, weil es Grundrechte nicht berühre.

Entscheidung über Klage von schwulem Paar vertagt

Zugleich verschob das Gericht ein Urteil darüber, ob im Ausland geschlossene Ehen homosexueller Paare anerkannt werden, auf den 20. September. Ein Rumäne und ein US-Bürger, die in Belgien geheiratet haben, verlangen vom Verfassungsgericht eine Anerkennung ihrer Ehe, wie das Paar am Dienstag in Bukarest mitteilte.
Das Männerpaar beklagt vor allem, dass der US-Partner nicht kontinuierlich in Rumänien leben kann, weil dort ihre Ehe nicht anerkannt wird. Der US-Bürger darf sich wie ein normaler Tourist jeweils nur drei Monate am Stück in Rumänien aufhalten. (APA, dpa, red, 20.7.2016)