Linz – Am Landesgericht Linz ist in der Nacht auf Mittwoch ein 42-Jähriger, der im Februar in Leonding im Bezirk Linz-Land ein Nachbarehepaar mit einer Eisenstange erstochen hat, zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen mussten zwischen Mord und Totschlag entscheiden und stimmten alle für Totschlag.

Richterin Petra Oberhuber wertete die Unbescholtenheit und das Geständnis des Ingenieurs als strafmildernd. Erschwerend sah sie jedoch die Brutalität der Tat. Der Strafrahmen liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwalt und Verteidiger nahmen sich Bedenkzeit.

Nachbarschaftsstreit

Der Tat war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. Am 13. Februar traf der Angeklagte zufällig das Ehepaar auf der Straße, ging auf die beiden los, holte von einer nahe gelegenen Baustelle eine spitze Eisenstange und stach zu. Der 74-Jährige und seine 72-jährige Gattin starben später im Krankenhaus.

Heftige Gemütsbewegungen

Verteidiger Andreas Mauhart sprach von Totschlag, da sein Mandant aus einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung heraus gehandelt habe. Seine Familie sei von den Nachbarn systematisch schikaniert und beleidigt worden. Zahlreiche Zeugen bestätigten die Probleme. Die Anspannung habe sich über Jahre hinweg in seinem einstigen Schulkameraden aufgebaut, so der Verteidiger. Bis sie sich am 13. Februar entladen habe.

"Total überreagiert"

Staatsanwalt Reinhard Steiner plädierte auf Mord, da die Tat zwar unbestreitbar im Affekt passiert sei, aber das allein aus "einem Mord keinen Totschlag macht". Der Angeklagte habe "total übersteigert reagiert", da sich die Konflikte mit dem Pensionistenpaar für ihn keineswegs so bedrohlich darstellten, wie kommuniziert wurde.

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner war zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Beziehung des Angeklagten zu seiner Frau diesen enorm unter Druck gesetzt hatte. Wegen der ständigen Beschimpfungen durch die Pensionisten, die sich vor allem gegen die Kinder des Angeklagten richteten, erwog die Gattin wegzuziehen, was jedoch für den Mann nicht infrage kam. Er wollte von seinem Lebensentwurf nicht abweichen. Zum Zeitpunkt der Tat war er laut der Gutachterin voll zurechnungsfähig und wusste genau, was er tat. (APA, 20.7.2016)