Wien – Die Einkommensschere war im öffentlichen Dienst nie ein so großes Problem wie in der Privatwirtschaft. Der Rechnungshof hat vor zwei Jahren erhoben, dass Beamtinnen im Schnitt 95 Prozent des mittleren Männereinkommens verdienen, bei den Vertragsbediensteten sind es immerhin 77 Prozent, womit die Lücke aber noch immer viel kleiner als bei weiblichen Angestellten ist (sie kommen auf nur 51 Prozent der Männereinkommen).

Nimmt man nur Vollzeitbeschäftigte her, gibt es bei den Beamtinnen gar keinen Einkommensunterschied, und bei den Vertragsbediensteten nur eine kleine Lücke von sechs Prozentpunkten.

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In Elternteilzeit gehen auch im öffentlichen Dienst überwiegend Frauen.
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Mehr Karenzen

Möglicherweise wird die Schere bei den Staatsbediensteten in Zukunft aber etwas auseinandergehen. Die Zahl jener Jungeltern, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, nimmt nämlich auch im öffentlichen Sektor zu, wie eine Anfrageserie von Neos-Mandatarin Claudia Gamon zeigt. Und es sind auch bei den öffentlich Bediensteten vor allem die Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren.

Aber der Reihe nach: Die Zahl der Männer, die nach der Geburt eines Kindes in Karenz gehen, steigt kontinuierlich. Im Jahr 2010 entfielen im Bundesdienst nur 16,7 Prozent von 1.144 Karenzen auf Männer. In den vergangenen beiden Jahren waren es bereits mehr als 31 Prozent. Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft gehen rund 20 Prozent der Väter zumindest kurzfristig in Karenz.

Papamonat

Den steigenden Trend im öffentlichen Dienst konnte man bereits aus den Statistiken Bezüglich des Papamonats ablesen. Insgesamt gab es im Vorjahr bereits 1.869 Karenzen – also um 63 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor, was unterstreicht, dass der öffentliche Dienst nach den vielen Pensionierungen der vergangenen Jahre wieder etwas jünger wird.

Interessant ist, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ministerien gibt. Im Justizressort, wo im Vorjahr immerhin 47 Prozent aller 11.847 Mitarbeiter Männer waren, entfielen zuletzt nur 17,8 Prozent der Karenzen auf die männlichen Kollegen. Im personalmäßig größten Ressort, dem Bildungsministerium mit zuletzt 50.844 Mitarbeitern und einem Männeranteil von 39 Prozent, wurden 2015 ebenfalls nur knapp 20 Prozent der Karenzen von Männern angetreten.

Mehr Karenzen im Innen- als im Verteidigungsressort

Mit Abstand am stärksten männerdominiert sind die Ressorts Verteidigung (89 Prozent aller 21.198 Mitarbeiter waren zuletzt Männer) und Inneres (77,8 Prozent von 32.906 Mitarbeitern waren Männer). Das Karenzverhalten in diesen Großressorts unterscheidet sich aber erheblich: Im Innenministerium hat sich die Zahl der Karenzierungen seit 2010 fast verdreifacht – auf zuletzt 618. Im Verteidigungsressort, das rund ein Drittel weniger Mitarbeiter hat, ist die Zahl der Karenzen deutlich gesunken – auf zuletzt nur mehr 55.

Dass die Kindererziehung mittelfristig weiter in Frauenhand liegt, lässt sich an anderen Zahlen ablesen. Ähnlich wie in der Privatwirtschaft bleiben Männer im öffentlichen Dienst in der Regel nur einige Monate zu Hause, die Frauen häufig mehr als ein Jahr.

Sinkender Männeranteil

Und vor allem sind sie es, die in weiterer Folge die Arbeitszeit reduzieren und in Elternteilzeit gehen. Am Beispiel des Heeres: Während dort in den vergangenen Jahren bis zu 80 Prozent der Karenzen auf Männer entfielen, sank der Männeranteil bei den Elternteilzeiten auf zuletzt nur mehr 24,7 Prozent.

Rückläufig ist auch die Entwicklung im Innenministerium. Dort sank der Männeranteil von 28,7 Prozent im Jahr 2010 auf zuletzt nur mehr 20,9 Prozent. Im Bildungsressort mit allen Bundeslehrern gab es zwar eine leichte Steigerung, trotzdem waren im Vorjahr nur 14 Prozent der Mitarbeiter in Elternteilzeit Männer.

16 bis 18 Stunden weniger arbeiten

Quer durch alle Ressorts ergab sich im Vorjahr ein Männeranteil von nur 17 Prozent – bei insgesamt steigendem Interesse an der Elternteilzeit. Meist verkürzen die öffentlich Bediensteten ihre Arbeitszeit während der Elternteilzeit um 16 bis 18 Wochenstunden, wobei es allerdings nicht von allen Ministerien nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten gibt.

Elternteilzeit kann grundsätzlich bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Vertragsbedienstete müssen aber zumindest drei Jahre lang beim Staat beschäftigt gewesen sein, um dieses Recht zu erwerben. Bei Beamten gibt es diese Voraussetzung nicht.

Neos-Politikerin Gamon zeigt sich angesichts der Daten ernüchtert, dass es in den Ministerien "nur unwesentlich besser ausschaut als in der Privatwirtschaft". Gerade im öffentlichen Dienst könne man sich erwarten, "dass aufgrund des hohen Problembewusstseins Anreize geschaffen werden, dass sich Väter entsprechend in der Kinderbetreuung einbringen. Die Ministerien sollten Vorbildwirkung haben, und zeigen, dass geschlechterspezifische Benachteiligungen im Erwerbsleben ausgeglichen werden." Derzeit sei das "nur in geringfügigem Maß der Fall".

Gesetzliche Begrenzung gefordert

Nachdem die Arbeitszeit nur selten um mehr als 50 Prozent reduziert wird, wäre sie dafür, gleich generell eine gesetzliche Grenze einzuziehen, wonach Teilzeit mindestens 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit ausmachen muss. Im Zuge der Reform des Kinderbetreuungsgeldes hätten sich die Anreize zur Väterbeteiligung jedenfalls nicht maßgeblich geändert. Gamon: "Wenn wir beim Thema Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen Meter machen wollen, braucht es größere Schritte." (Günther Oswald, Gerald Gartner, 19.7.2016)