Wie die Kennzeichnung aussehen könnte, ist noch offen.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Einen Tag nach dem Beschluss der Regierung, die Bankenabgabe zu senken, hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Mittwoch mit Bankenvertretern die weitere Umsetzung besprochen. "Über dem Sommer wird nun das entsprechende Gesetz aufbereitet, damit es im Herbst dem parlamentarischen Prozess zugewiesen werden kann", erklärte Schelling in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch die technischen Details zur neuen Bankenabgabe – etwa in welcher Form und mit welchen Steuersätzen die Bilanzsumme als Berechnungsgrundlage herangezogen wird – werden erst im Laufe des Sommer definiert.

Schelling bekräftigte gegenüber den Bankenvertretern, dass er eine eindeutige und verpflichtende Kennzeichnung von Bankomaten möchte, die Gebühren einheben. "Für die Konsumenten muss klar und deutlich erkennbar sein, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Automaten handelt." Ein kleiner Hinweis auf dem Bankomatendisplay sei zu wenig, so Schelling. Ein Bankomat müsste schon aus der Entfernung für den Konsumenten als gebührenpflichtig erkennbar sind.

Der rechtliche Rahmen für die Kennzeichnungspflicht der Bankomaten könne bereits im Herbst geschaffen werden. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob die Kennzeichnungspflicht mit einer Verordnung erlassen werden kann, oder ob eine Änderung im Zahlungsdienstleistungengesetz erforderlich ist.

Die Bankenvertreter versicherten dem Finanzminister, dass die Einführung einer Behebungsgebühr nur von einem Drittanbieter vollzogen wurde und dies nicht im Zusammenhang mit den österreichischen Banken stehe. Derzeit werden in Österreich 8.828 Bankomaten betrieben. An den 67 Euronet-Geräten fallen Gebühren bei der Geldbehebung an. Derzeit erfolgt ein Monitoring durch die Bundeswettbewerbsbehörde. (APA, 13.7.2016)