Wien – Die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl muss bekanntlich wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sie ja nach einer Anfechtung durch die FPÖ aufgehoben. Am zweiten Oktober werden die Österreicher und Österreicherinnen also erneut zur Urne schreiten, obwohl die Verfassungsrichter keine Hinweise auf Manipulationen gefunden haben.

Norbert Hofer, Präsidentschaftskandidat erklärte im ORF-Radio, dass die FPÖ aber solche Hinweise bekommen habe, und man werde sie auch zur Anzeige bringen. "Das sind Fälle in Pflegeheimen, wo ohne Wissen der betroffenen Personen Briefwahlkarten bestellt worden sind. Ich nehme an, dass in den nächsten Tagen die Anzeigen eingebracht werden", sagt Hofer.

Was ein mögliches Fairnessabkommen im Wahlkampf betrifft, so schweben Hofer keine Obergrenzen für Plakate, Inserate und Ähnliches vor. Vielmehr gehe es um den Umgang der Kandidaten miteinander sowie um das Agieren der Vorfeldorganisationen. Den neuerlichen Wahlkampf will Hofer auf vier Wochen begrenzen und erst Anfang September starten. (red, 9.7.2016)