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Versicherungen dürfen von älteren Menschen höhere Prämien verlangen. Sie müssen sie aber umfassend darüber informieren

AP

Wien – Ohne etwas zu tun, bewirkt man manchmal mehr, als einem lieb wäre. Etwa wenn der 70. Geburtstag ansteht. Bis 2012 verkaufte zum Beispiel Generali Unfallversicherungen mit Klauseln, die die Feier trüben können. Wer sich schon längere Zeit für den Fall der Fälle privat versichert hat, zahlt dann auf einen Schlag deutlich höhere Prämien. Darauf weist die Versicherung auch per Brief hin.

Wer nichts macht, wird dann automatisch zur Kasse gebeten. Wer der Umstellung widerspricht, verliert ein Viertel bis die Hälfte der Versicherungssumme. In einem Verfahren über die Klausel hat Generali diese Woche den nächsten Rückschlag erlitten.

Generali scheiterte beim Oberlandesgericht Wien mit der Berufung gegen ein Urteil des Handelsgerichts. Die Versicherung behält sich weitere rechtliche Schritte vor, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Die Klage wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf Auftrag des Sozialministeriums eingebracht.

Der Konsumentensprecher des Pensionistenverbandes reagierte daraufhin erfreut: Eine Schlechterstellung aufgrund des Alters sei "unzulässig, schändlich und wird von uns nicht kampflos hingenommen", sagte Harald Glatz. Das Interessante an den Urteilen ist aber: Die Umstellung mit dem Alter ist sehr wohl rechtens.

Teure Konsequenzen

Die Gerichte stellen fest, dass Unfälle bei älteren Menschen viel schlimmere und für Versicherungen damit teurere Konsequenzen haben können. Daher sei es im Prinzip rechtens, von Älteren höhere Prämien zu verlangen. Das Oberlandesgericht habe die Klauseln aufgehoben, weil Generali die Kunden klarer darauf hätte hinweisen müssen, "willst du das, oder willst du es nicht", sagt Thomas Hirmke vom VKI.

Derzeit gebe es kein gesetzliches Verbot für Altersdiskriminierung. Etwas höhere Prämien seien nachvollziehbar, eine Kürzung der Versicherungsleistungen um die Hälfte aber keinesfalls. Die zunehmende Differenzierung nach Altersgruppen sieht man beim VKI genau wie beim Pensionistenverband sehr kritisch.

Auch eine zweite Klausel wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben. Die Versicherung verlängert sich jährlich, wenn nicht ein Monat vor Ende des Vertrags gekündigt wird. In der Klausel hätte stehen müssen, dass Generali den Kunden darüber informiert. "Dass das Nichtstun eines Konsumenten dazu führt, dass sich etwas verlängert, ist etwas Heikles", sagt Hirmke vom VKI. Das müsse transparent gemacht werden. (sat, 7.7.2016)