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Kleines Mädchen im Kindergarten: Hat es Eltern, die auch nachmittags arbeiten, müssen diese die Nachmittagsbetreuung außer in Wien und dem Burgenland selber zahlen – auch in Niederösterreich.

Foto: Reuters/Kai Pfaffenbach

Sankt Pölten – Für einkommensschwache Menschen in Österreich kann der Kindergartenbesuch ihres Nachwuchses nach wie vor ein finanzielles Problem darstellen. Das gilt vor allem für die Nachmittagsbetreuung, die aufgrund der Elternarbeitszeiten oft ein Muss ist, aber nur in Wien – sowie im Burgenland durch eine rückwirkende einkommensunabhängige Förderung – kostenlos abgeboten wird.

Auch in Niederösterreich müssen Eltern für die öffentliche Betreuung ihrer Kinder nach 13 Uhr bezahlen; gratis ist nur der Kindergartenvormittag. Für die Nachmittagsbetreuungskosten gibt es aber eine Rückerstattungsmöglichkeit: Auf Antrag wird der Beitrag nach Vorlage von Einkommensnachweis und Bestätigung der Gemeinde über die Zahl der Betreuungsstunden teilweise oder ganz erlassen – auf Landeskosten.

Übernahme der Kosten gestrichen

Damit soll es nun aber ein Ende haben. Am Donnerstag entscheidet der Landtag in St. Pölten über eine Novelle des nö. Kindergartengesetzes – und wird sie wohl beschließen -, mit der die Übernahme der Kosten durch das Land ab 2017 gestrichen wird.

In sozialen Härtefällen sollen dann "die Kindergartenerhalter" einspringen. Bei 1050 der insgesamt 1090 niederösterreichischen Kindergärten handelt es sich dabei um die Gemeinden. Sie sollen sowohl den Verwaltungsaufwand als auch die Kosten für Stundungen und Rückzahlungen übernehmen.

Grüne dagegen

Bei Niederösterreichs Grünen stoßen diese Pläne auf klare Ablehnung. Der unter dem inzwischen zum Innenminister aufgestiegenen Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka (ÖVP) begonnene "Kürzungs- und Kostenverschiebungskurs bei sozialen Leistungen" werde "damit fortgesetzt", kritisiert Grünen-Klubobfrau Helga Krismer. Das Land spare – und einkommensschwache Eltern, die die Rückerstattung der Nachmittagsbetreuungskosten bisher "anonym beim Land" beantragen konnten, würden zu "Bittstellern bei der Gemeinde", sagt sie.

Dem widerspricht ein Referent der Landes-Kindergarten- und Schulabteilung. Das Land erspare sich wenig: "2015 betrug die Rückzahlungssumme nur 150.000 Euro". Auch hätten in den vergangenen Jahren immer weniger Eltern um Rückerstattung angesucht: "Zuletzt handelte es sich nur um rund 250 Fälle".

"Verwaltungsvereinfachung"

Vielmehr, so der Referent, stelle die Kindergartengesetznovelle eine "Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Verwaltungsreform" dar. Das sieht man auch beim ÖVP-nahen niederösterreichischen Gemeindebund und beim SPÖ-nahen Gemeindevertreterverband so. Im Sinne eines verbesserten Finanzausgleiches sei es sinnvoll, wenn die Gemeinden die Kindergartenagenden ganz übernähmen, heißt es dort.

Grünen-Klubchefin Krismer sieht das anders: Bei Gesprächen mit niederösterreichischen Bürgermeistern habe sie vielmehr den Eindruck gewonnen, dass bisherige Umschichtungen in den Gemeindekassen nicht angekommen seien. Dort würden die Finanzlöcher stattdessen immer tiefer – "künftig eben auch durch die Zusatzkosten für die Kindergarten-Nachmittagsbetreuung." (Irene Brickner, 6.7.2016)