2015 wurden anteilsmäßig weniger Asylwerber als 2014 angezeigt. Dies ergibt die Analyse der Beantwortung einer von Martina Schenk (Team Stronach) gestellten parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium.

Von 530.000 Anzeigen im Jahr 2014 betrafen fast 11.000 Asylwerber. Eine Tat kann mehrere Anzeigen zur Folge haben und mehrere Anzeigen können die gleiche Person treffen. Die Zahl der Anzeigen wird außerdem durch die Schwerpunktsetzung der Polizei beeinflusst. Daher erlauben diese Zahlen keine direkten Rückschlüsse darauf, wie viele Asylwerber tatsächlich straffällig werden. Weiters gilt im Einzelfall die Unschuldsvermutung.

Höhere Zahl an Asylwerbern

Während 2014 noch 45 Anzeigen auf hundert Asylwerber kamen, waren es 2015 etwa 30. Der Vergleich ist schwierig, da die Anzahl der Asylwerber in der Grundversorgung 2015 stark gestiegen ist. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden 7760 Asylwerber-Anzeigen erfasst, was etwa auf dem Niveau von 2015 liegt.

Im Vergleich mit den Gesamtanzeigen betreffen überdurchschnittlich viele Asylwerber-Anzeigen die Gruppe der Nebengesetze, also Suchtmittel, Fremdenrecht, Waffenrecht und andere. Während 66 Prozent der Gesamtanzeigen Vermögensdelikte darstellen, liegt ihr Anteil bei Asylwerber-Anzeigen bei 40 Prozent. Dieser geringere Prozentsatz kann auch daran liegen, dass die Täter von Vermögensdelikten – egal ob Asylwerber oder nicht – oft unbekannt bleiben (Anzeige gegen Unbekannt).

1,1 Prozent der Anzeigen gegen Asylwerber (gesamt: 0,8 Prozent) betreffen Handlungen gegen die "sexuelle Integrität". Auch hier sind statistische Rückschlüsse allerdings schwierig.

Update 4.7.2016: Martina Schenk, die Verfasserin der parlamentarischen Anfrage, ist nicht – wie ursprünglich angegeben – Abgeordnete der FPÖ, sondern des Team Stronach. Wir bitten um Entschuldigung.

(Markus Hametner, 1.7.2016)