In Zukunft sollen Rodungen auf einer Fläche bis zur Größe eines Fußballfeldes ohne Bewilligung durchgeführt werden.

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Wien – Weniger Vorschriften, weniger Bewilligungsverfahren, weniger Doppelgleisigkeiten: Das soll das Sammelgesetz bringen, das Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) am Freitag vorstellte. Eine vor einem Jahr eingesetzte Reformkommission für Verwaltungsfragen hat alle Gesetze und Verordnungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt- und Wasserrecht durchforstet und dabei 118 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung ausgearbeitet. Das geplante Einsparungspotenzial für Bürger, Unternehmen und Behörden: fünf Millionen Euro pro Jahr.

Es gehe nicht um eine Herabsetzung von Standards etwa beim Umweltschutz, sagte Rupprechter, sondern um eine Vereinfachung und mehr Rechtssicherheit. Dass es bei der von vielen Seiten geforderten Entbürokratisierung meist tief ins Detail geht, zeigt eine Aufstellung der wichtigsten Vorhaben:

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen
    Hier will man Betrieben entgegenkommen und Behördenwege reduzieren. Obwohl behördliche Zuständigkeiten für die Reformkommission ansonsten tabu waren, sollen hier Prüfkompetenzen zusammengelegt werden. Das bringt unter anderem eine Einschränkung der Kompetenzen der Landesumweltanwälte, erklärte Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts und Mitglied der Reformkommission. "Ein Umweltanwalt hat zum Beispiel nicht die Aufgabe, sich auch um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Normen zu prüfen, so wie teilweise jetzt der Fall."

  • Gefährliche Abfälle
    Eine andere Maßnahme, die einer langjährigen Forderung von Wirtschaftsvertretern Rechnung trägt: In Betrieben, in denen gefährliche Abfälle anfallen, soll der Posten des abfallrechtlichen Geschäftsführers eingespart und die Verantwortung für abfallwirtschaftliche Vorgaben auf den gewerberechtlichen Geschäftsführer übertragen werden. Den personellen und finanziellen Aufwand für eine Vielzahl an Betriebsbeauftragten hat die Wirtschaftskammer in der Vergangenheit wiederholt kritisiert.

  • Wasserrecht
    In Zukunft soll keine eigene Bewilligung für bestimmte Sickergruben mehr eingeholt werden müssen. Wenn beispielsweise statt einem bestehenden Schotter- ein neuer Asphaltparkplatz errichtet wird, reicht dafür die ohnehin einzuholende Baubewilligung. Damit vertraut man künftig auf das im jeweiligen Bundesland gültige Baurecht, die zusätzliche Bestimmung auf Bundesebene wird gestrichen. Insgesamt sollen im Wasserrecht pro Jahr rund 2.500 Verfahren eingespart oder vereinfacht werden. In Fällen, in denen Grundwasser verschmutzt werden könnte, soll aber weiterhin auch wasserrechtlich geprüft werden.

  • Forstrecht
    Forstrechtliche Bewilligungen, etwa für Rodungen und Forststraßen, müssen künftig erst ab betroffenen Flächen von 5.000 Quadratmetern eingeholt werden, davor lag die Grenze bei 1.000 Quadratmetern. Auch das bedeutet laut Sachs kein Aufweichen des Naturschutzes, sondern eine Vereinfachung.

  • Berufsrecht
    Außerdem auf dem Menüplan: der Wegfall von Mehrgleisigkeiten im Berufsrecht. Bisher gibt es eine ganze Palette an unterschiedlichen Ausbildungslevels. Sogenannte Forstadjunkte und Forstassistenten werden nach zweijähriger Praxis und abgelegter Staatsprüfung zum Förster. Daneben gibt es auch noch den Forstwirt. Staatsprüfung sowie Forstadjunkt und -assistent sollen in der bürokratischen Mottenkiste verschwinden. Doch auch vermeintlich kleine Schritte rufen Widerstand hervor. Bernhard Budil, Generalsekretär des Verbands der Land- und Forstbetriebe, sieht die Gefahr der Herabsetzung von Ausbildungsstandards: "Wir glauben, dass eine Weiterentwicklung der Staatsprüfung sowohl fachlich als auch im Sinne der Verwaltungsreform bessere Ergebnisse bringen würde als eine ersatzlose Streichung." Sachs dagegen glaubt nicht, "dass ein einziger Baum gerader wächst, nur weil jemand eine zusätzliche Prüfung abgelegt hat".

Noch im Sommer will Rupprechter die Änderungen in Begutachtung schicken, in Kraft treten sollen sie nach Beschluss im Nationalrat Anfang kommenden Jahres. (Simon Moser, 1.7.2016)