Wien/Luxemburg/Gumpoldskirchen – Der Europäische Gerichtshof hat den Streit über das österreichische Glücksspielmonopol zwischen der Novomatic-Tochter Admiral und tschechischen und slowakischen Automatenbetreibern zur Klärung an österreichische Gerichte verwiesen. Auch die konkreten Auswirkungen der österreichischen Beschränkungen müssten dabei geprüft werden, stellten die EU-Richter in ihrem Urteil vom Donnerstag fest.

Das Landesgericht Wiener Neustadt hatte in dem Fall (C-464/15) die Frage vorgelegt, ob es bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Monopols nicht nur auf dessen Zielsetzung ankommt, sondern auch auf die empirisch mit Sicherheit festzustellenden Auswirkungen. Der EuGH urteilte, dass das Gericht auch die konkreten Auswirkungen des kleinen Glücksspiels im Auge haben müsse.

Noch ist aber nicht endgültig geklärt, ob Admiral oder dessen Konkurrenten als Sieger aus dem Gerichtsstreit hervorgehen. Damit muss sich nun das Landesgericht Wiener Neustadt befassen. Dieses hat sich zuletzt der Judikatur der drei österreichischen Höchstgerichte angeschlossen, nach der das Glücksspielgesetz mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar ist. Die tschechischen und slowakischen Automatenbetreiber hingegen halten das Aufstellen von Automaten in Cafés und Tankstellen für legal, da das Glücksspielgesetz ihrer Ansicht nach gegen den freien Dienstleistungsverkehr in der EU verstößt. (APA, 30.6.2016)