Wien – Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte Auswirkungen auf den ORF haben. Der EUGH hat vergangene Woche entschieden, dass die Gebühr des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es sich bei der Einhebung von Rundfunkgebühren um keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handle, sei diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten, so die Begründung.

Ob das Urteil auch Auswirkungen auf Österreich hat, wird derzeit geprüft. "Unsere Experten analysieren das Urteil gerade", sagte Finanzministeriumssprecher Johannes Pasquali dem "Neuen Volksblatt".

ORF könnte "Vorsteuerabzug verlieren"

In Österreich werden vom Finanzministerium zehn Prozent Umsatzsteuer auf die GIS-Gebühr eingehoben. Pro Jahr macht das etwa 64 Millionen Euro aus. Fällt die Umsatzsteuer, könnte der ORF zugleich für "alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer steuerfreien Leistung stehen, den Vorsteuerabzug verlieren", sagt ÖVP-Finanzsprecher Werner Groiß im "Volksblatt".

Im ORF reagiert man auf die Entwicklungen gelassen. "Der Beitrittsvertrag Österreichs zur Europäischen Union enthält eine Sonderregelung, aufgrund derer Österreich weiterhin nichtgewerbliche Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteuern kann. Ob es aufgrund dieses EUGH-Urteils dennoch mittelbare Auswirkungen in Österreich geben wird, analysieren derzeit unsere Steuerrechtsexperten", hieß es auf APA-Anfrage. Darüber hinaus habe man bezüglich der Thematik einen Abstimmungsprozess mit dem Finanzministerium eingeleitet. (APA, 29.6.2016)