Wien/Villach – Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer hat am Samstag betont, dass jeder Ausgang des Verfassungsgerichtshof-Verfahrens um die FPÖ-Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl zu akzeptieren sei. Eine mögliche Wahlwiederholung wäre zwar eine unangenehme Situation, aber "es wäre natürlich keine Staatskrise", sagte Fischer in der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" .

Niemand könne derzeit wissen, wie der VfGH entscheiden wird, betonte das Staatsoberhaupt. Sollte das Höchstgericht das Wahlergebnis bestätigen, werde die Amtsübergabe an Alexander Van der Bellen wie geplant am 8. Juli stattfinden. Die Verwaltung müsse aber auch für den Fall vorbereitet sein, dass es zu einer Wiederholung der Stichwahl nach dem Sommer kommt. So etwas habe es in Österreich noch nie gegeben, aber auch mit dieser Situation "müssen wir mit Anstand umgehen".

"Mustergültig" in der Zukunft

Im Zeugenverfahren vergangene Woche habe sich gezeigt, dass manche Vorwürfe bestätigt wurden – "schlimm genug", meinte Fischer – aber auch, dass manche Behauptungen nicht stimmen. Er rechnet jedenfalls damit, dass die Wahlverfahren in den nächsten Jahren auch unter Einschluss der Briefwahl "geradezu mustergültig" ablaufen werden.

Ermittlungen gegen Villacher Bürgermeister

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl ein Strafverfahren gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch eröffnet. Das bestätigte Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak laut einer Vorausmeldung vom Samstag gegenüber dem Nachrichtenmagazin "profil".

Demnach wurde das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung mit Ermittlungen beauftragt. Albel war als Vorsitzender der Bezirkswahlbehörde für die Leitung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai verantwortlich. Schon kurz nach dem Urnengang hatte das für Wahlen zuständige Innenministerium die Kärntner Stadt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil vermutet wurde, dass die Wahlkarten zu früh ausgezählt wurden.

Fehler eingestanden

Bei seiner Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof, der sich derzeit mit der FPÖ-Anfechtung der Wahl beschäftigt, hatte der Bürgermeister vergangenen Donnerstag "Fehler" bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingestanden. Er bestätigte, dass diese bereits am Montag vor 9.00 Uhr gezählt wurden und verwies auf einen Beschluss aus dem Jahr 2013, wonach Vorarbeiten geleistet werden können.

Albels Anwalt rechnet "fix mit einer Einstellung des Verfahrens", wie er "profil" sagte. "Der Bürgermeister hat von den Vorgängen bei der Wahlkarten-Öffnung erst im Nachhinein erfahren. Hier fehlen der objektive und der subjektive Tatbestand." Laut dem Bericht haben sich die FPÖ und ihr Kandidat, der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer, dem Verfahren gegen Albel als Privatbeteiligte angeschlossen. (APA, 25.6.2016)