Graz – Ein doppelter Mordversuch sowie zwei Fälle von Körperverletzung werden jenem Steirer vorgeworfen, der am Donnerstag in Graz vor einem Geschworenengericht gestanden ist. Der Mann soll mit einem Eisenrohr, das mehrere Spitzen aufwies, auf eine Mutter und ihre beiden kleinen Kinder losgegangen sein. Als Motiv ortete die Gerichtspsychiaterin Eifersucht, weil die Kindern nicht mehr zu ihm kamen.

Der 53-jährige Angeklagte hatte Eltern und Bruder unter teilweise tragischen Umständen verloren. Er sei einsam, habe nie einen Beruf erlernt und sei ohne soziale Kontakte. Doch dann zeigte der Staatsanwalt das präparierte, mit Spitzen versehene Eisenrohr, mit dem er auf eine Frau und ein damals sechsjähriges Mädchen eingeschlagen hat.

Mutter wollte Kontakt einschränken

Zwischen dem Kennenlernen der Kinder und dem beinahe Töten lagen fast drei Jahre, in denen sie der Mittelpunkt im Leben des Steirers waren. Zunächst kamen die Mädchen oft zu ihm spielen, er kaufte Süßigkeiten und sogar einen großen Fernseher, was den Eltern nicht so ganz recht war. Als er auch für die Kleinen kochte, versuchte vor allem die Mutter, den Kontakt einzuschränken. Dann zog eine Familie mit einem elfjährigen Buben in die Nachbarschaft, und die Mädchen widmeten sich lieber dem neuen Spielgefährten.

Das verkraftete der 53-Jährige offenbar nicht, und er sah in der Mutter die Schuldige. Als es zum Streit kam, holte er ein langes Eisenrohr mit nach außen gebogenen Spitzen und ging auf die Frau los. Das kleinere Kind klammerte sich an die Mutter, also schlug er auch auf das Mädchen ein. Die ältere Tochter und ein Nachbar, der dazwischen ging, wurden leicht verletzt.

"Erschlagen hab' ich sie nicht wollen", meinte der Angeklagte vor Gericht. Staatsanwalt Oliver Krenn bezeichnete ihn als "rasend vor Eifersucht und aggressiv". Der Verteidiger, der sich auf wenige Sätze beschränkte, meinte nur, das Eisenrohr "würde ich nicht als Waffe bezeichnen".

Video zeigt Teile der Tat

Eine Woche vor Prozessbeginn ist ein Video vorgelegt worden, das das Ende der brutalen Attacke zeigt. Darauf ist zu sehen, wie der Mann über den Kopf ausholt und mit dem Rohr zuschlägt. Dann sieht man die schwerverletzte Mutter ihr lebloses Kind mit letzter Kraft ins Nachbarhaus schleifen, wo sich die Kamera befand. Der Angeklagte meinte dazu: "So arg war das nicht."

Die Überwachungskamera lieferte Bilder vom Eingangsbereich des Nachbarhauses, in dessen Nähe sich die Tat abgespielt hatte. Man sah bei der Einspielung vor Gericht den Nachbarn, wie er mit einer Schreckschusspistole zu Hilfe eilte, aber man erkannte auch den Angeklagten, wie er zwei Mal ausholte und mit dem Eisenrohr zuschlug. Das Opfer befand sich außer Sichtweite der Kamera, aber die Verletzungen der Mutter und des jüngeren Mädchens sprachen für sich. Die Frau blutete ebenso wie das Kind am ganzen Körper, der Sechsjährigen wurde unter anderem der Kiefer mehrfach zertrümmert. Auf dem Film sah man, wie die Mutter das Kind wie eine Puppe auf den Armen trug, bevor sie die Kraft verließ und sie die Kleine an den Händen haltend ins Haus schliff.

"Keine Tötungsabsicht"

Obwohl sich der 53-Jährige zu Beginn schuldig bekannt hatte, wollte er im Laufe der Verhandlung von einer Tötungsabsicht nichts mehr wissen. "Woher haben Sie die Waffe?", fragte Richter Andreas Lenz. "Vom Flohmarkt, ich habe sie schon vor zehn Jahren gekauft", kam die Antwort. "Wozu?", fragte der Richter verständnislos. "Weiß ich nicht", antwortete der Angeklagte.

Er betonte, er habe die Frau und das Kind nicht erschlagen wollen. Vor der Polizei hatte er noch angegeben, er "war von Sinnen vor lauter Zorn". Doch bei der Verhandlung meinte er: "So arg war das nicht." Daraufhin sprang der beisitzende Richter Andreas Rom auf, ging zum Angeklagten und legte ihm ein großes Foto von der schwerverletzten Mutter, die ihr bewusstloses, blutüberströmtes Kind im Arm hält, hin: "Und jetzt wiederholen Sie das", befahl er. Doch der 53-Jährige schwieg.

"Ich hab' nichts gedacht in dem Moment", beschrieb er seine Empfindungen bei der Tat. "Wäre der Nachbar mit seiner Schusswaffe nicht gewesen, hätten Sie beide erschlagen", war Richter Lenz überzeugt. "Nein", antwortete der Steirer.

Im Gefängnis hat er offenbar versucht, sich mit einer Blechdose die rechte Hand zu verstümmeln, die er bei der Verhandlung immer wieder betrachtete. (APA, 23.6.2016)