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Wer sich dieser Tage zur öffentlichen Verhandlung der Verfassungsrichter begibt, kann den Eindruck gewinnen, dass die Arbeitshaltung mancher Wahlkommissionen dem Motto "eh wurscht" folgt. Viele Zeugen vermitteln aber glaubhaft, in bester Absicht – wenn auch nicht immer rechtmäßig – gehandelt zu haben. Eines zieht sich durch: Der Job des Wahlbeisitzers ist stressig, bringt viel Arbeit, wenig Ehr'. Und kein Salär.

Warum keine Beisitzpflicht schaffen? Weil es die schon gibt. Leider nur auf dem Papier des Gesetzestextes. Und dessen Problem kennen wir spätestens jetzt. Der Wahlbeisitzer muss zu einer Art Schöffe aufsteigen, jedenfalls was die Verbindlichkeit anlangt. Das Schöffengesetz lässt kaum Spielraum, dieser Bürgerpflicht zu entkommen. Im Gegenzug braucht es mehr als einen freien Tag und ein läppisches Taschengeld für den Mittagssnack in der Behörde.

Um den Zeitdruck zu nehmen, erwägt der Innenminister, die Verkündung des Endergebnisses nach hinten zu verschieben. Besser wäre die Orientierung an der Schweiz: Dort wird die Frist für das Einlangen der Wahlkarten so gelegt, dass sie rechtzeitig in das Endergebnis eingerechnet werden können: ein Bekenntnis zum mündigen Wähler, der sich auskennt und weiß, wann das Brieflein rausmuss. Und der sich dann auch darauf verlassen könnte, dass seine Stimme sorgsam behandelt wird. Denn die Beisitzerpflicht schärft das Bewusstsein für demokratische Abläufe! (Karin Riss, 21.6.2016)