Alex Jürgen möchte, dass sein Geschlecht in seinem Reisepass mit "X", "inter" oder "anders" angegeben wird.

Foto: Robert Newald

Steyr – Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher hat gegen den Bescheid des Standesamtes Steyr Beschwerde eingereicht, seine Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch nicht ändern lassen zu können. So will er, dass der Eintrag entweder auf "X" , "anders" oder "inter" berichtigt wird. Voraussichtlich wird erstmals in Österreich ein Gericht über die Möglichkeit eines dritten Geschlechts entscheiden.

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt er offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtig stellen. Er beantragte für seinen Reisepass und im Geburtenbuch eine "wahrheitsentsprechende" Korrektur. Das Standesamt lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Gegen den Bescheid legte der Betroffene vergangenen Freitag beim Standesamt Beschwerde ein. Was die Neuausstellung des Reisepasses angeht, ist die Entscheidung noch ausständig.

Präzedenzfall möglich

"Es gibt keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt", erklärt Anwalt und Präsident des Rechtskomitees Lambda Helmut Graupner, der sich des Falls angenommen hat. Im Personenstandsregister sei nur vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Und dieses Feld sei grundsätzlich offen, sprich, man muss kein Kreuz machen sondern ein Geschlecht hinschreiben.

Nachdem Graupner nicht davon ausgeht, dass in Steyr der Beschwerde stattgegeben wird, wandert der Fall aller Voraussicht nach zum Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Das wäre zugleich auch ein Präzedenzfall, Alex Jürgen klagt dann als erster Österreicher die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein.

Erst im Vorjahr habe der Menschenrechtskommissar des Europarates aufgerufen, bei der Ausstellung von Urkunden und Ausweisen intergeschlechtlichen Menschen einen Eintrag jenseits von den beiden gängigen Geschlechtern zu ermöglichen, sagte der Jurist zu Bedenken. (APA, 21.6.2016)