Salzburg – Nach der Hausdurchsuchung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Magistrat der Stadt Salzburg vor zwölf Tagen sucht Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) nun Rückendeckung bei den anderen Fraktionen. Er bemühte sich am Montag im Stadtsenat um einen Beschluss, dass die Stadt verpflichtend die Anwaltskosten übernimmt, wenn Politiker in einem Verfahren als Beschuldigte geführt werden. Der entsprechende Beschluss wurde vertagt.

Gegen Schaden läuft derzeit nach einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren. Hintergrund ist die Übernahme der Anwaltskosten des Bürgermeisters durch die Stadt im Verfahren um einen Swap-Deal zwischen Stadt und Land im Jahr 2007. Der Vorwurf lautet auf Untreue, die WKStA ging zuletzt von einem Schaden von rund 500.000 Euro aus. Seitens der Stadt wurde die Kostenübernahme stets offen kommuniziert, einen formellen Beschluss dazu gab es freilich nicht.

Gutachten stützten Schadens Ansicht

Schaden stützte sich in der Vergangenheit vielmehr auf zwei Gutachten, die eine Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten durch die Stadt als zulässig sehen. Der Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei kam in seiner Expertise etwa zu dem Schluss, dass der Dienstgeber – also hier die Stadt – bei Beamten und Bediensteten zur Übernahme verpflichtet sei, wenn diese durch ihre dienstliche Tätigkeit betroffen seien. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz treffe diese Regelung auch auf Politiker und Funktionäre zu.

"Wir haben in der Stadt immer die Ansicht vertreten, dass das auch für die Politiker gilt", sagte der Salzburger Kontrollamtsdirektor Maximilian Tischler am Montag: "Anders als bei den Beamten gibt es für Politiker keine einschlägige gesetzliche Regelung. Aber auch keine, die eine Kostenübernahme ausschließt. Wenn der Stadtsenat eine Übernahme der Kosten beschließt, wäre den gerichtlichen Vorerhebungen damit die Grundlage entzogen."

Mehr Verfahren gegen Politiker

Zugleich weist der Amtsbericht darauf hin, dass die Bereitschaft mit rechtlichen Schritten gegen Politiker und Funktionäre vorzugehen, zunehme. "Insbesondere ist in den letzten Jahren allgemein ein Anstieg von anonymen Anzeigen zu verzeichnen", heißt es in dem Papier. Der Amtsbericht wurde am Montag im Stadtsenat von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßt, fand aber noch keine Zustimmung. Er soll in den kommenden zwei Wochen noch einmal überarbeitet werden. Vor allem Bürgerliste, Neos und FPÖ forderten eine Reihe von Ergänzungen.

So sei etwa eine Berichtspflicht an den Gemeinderat und volle Transparenz bei den Kosten notwendig. Für Diskussionen sorgte am Montag auch die Frage, ob die Stadt bei einem allfälligen rechtskräftigen Schuldspruch zwingend Rückforderungsansprüche stellen muss. "Der Stadt sollte es möglich sein, von Fall zu Fall selbst über einen Regress zu entscheiden", erklärte ein Magistratsjurist. "Es gibt ja auch rechtskräftige Schuldsprüche, die inhaltlich falsch sind." (APA, 20.6.2016)