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Die Verpflichtung zur schriftlichen Benachrichtigung zu Vertragsänderungen und die Rechnungslegung per Post könnte für Telekomanbieter aufgeweicht werden, warnt die Arbeiterkammer mit Verweis auf einen Entwurf der Regulierungsbehörde RTR. Diese wollte das mit Rücksicht auf ein laufendes Verfahren nicht kommentieren, berichtet die "Presse".

"Tote" E-Mail-Postfächer

Hintergrund: Verändert ein Anbieter die Vertragsbedingungen zum Nachteil des Kunden (z. B. eine Tariferhöhung), dann hat der Konsument ein befristetes Sonderkündigungsrecht. Bekommt er die Nachricht aber nur via Mail, ist die Gefahr groß, dass die Mitteilung übersehen wird – etwas weil das E-Mail-Postfach kaum genutzt wird, so die Befürchtung der AK. In der Causa matchen sich nicht nur Konsumentenschützer und Netzbetreiber, es ist auch ein Duell der teilstaatlichen Post gegen die teilstaatliche Telekom Austria. Post-Chef Georg Pölz, einst Boss von T-Mobile Austria, wird nicht müde für die gesetzliche Verankerung der Information über den Postweg zu werben. (APA, 20.6. 2016)