Die zwei Kugelbomben sollen aus slowakischen Beständen stammen.

Foto: APA/LPD Wien

Wien – Ein Häftling, der seine Strafe mittels Fußfessel verbüßt, wollte in Wien-Favoriten das Auto seiner Ex-Frau in die Luft sprengen lassen. Da der 43-Jährige seine Wohnung nicht verlassen durfte, beauftragte er einen Bekannten damit. Dazu übergab er dem 35-Jährigen zwei Kugelbomben. Dieser informierte allerdings die Ex-Frau.

Das Motiv für die geplante Tat ist noch völlig unklar, die Einvernahme mit dem Tatverdächtigen war am Freitag im Gange. Nach ersten Ermittlungen hatte der 43-Jährige am Donnerstag einen Bekannten, der Schulden bei ihm hatte, damit beauftragt, das Auto der Ex in die Luft zu sprengen. Dazu überreichte er dem 35-Jährigen zwei mit Schwarzpulver gefüllte Kugelbomben, die aus slowakischen Beständen stammen dürfte, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger.

Offenbar keine Mordabsichten

Der 35-Jährige sollte die Bomben unter den Seat Leon platzieren und zünden. Dazu nannte der 43-Jährige dem Freund den Stellplatz des Fahrzeuges auf einem Parkplatz in der Raxstraße. Mordabsichten sollen nicht hinter der Sprengung stehen. Jedoch hätten die Kugelbomben eine enorme Sprengkraft gehabt, vor allem wenn das Auto auch noch voll getankt gewesen wäre. Für seine Tat hätte der 43-Jährige dem Jüngeren die Schulden erlassen.

Der 35-Jährige, der als Freigänger gerade selbst eine Strafe verbüßt, informierte allerdings die 45-jährige Ex-Frau, die zur Polizei ging. Sprengstoffexperten sicherten die Kugelbomben. Die Spezialeinheit Cobra stürmte in der Nacht auf Freitag gegen 2.30 Uhr die Wohnung des 43-Jährigen in Liesing und nahm ihn fest. Woher er die Bomben hatte und warum er das Auto in die Luft sprengen wollte, war noch Gegenstand von Ermittlungen.

Beide in geschlossenem Vollzug

Es sind sowohl der Verdächtige als auch der mit Explosion beauftragte Mann in Polizeigewahrsam. Beide – der Fußfesselträger und der Freigänger – werden im geschlossenen Vollzug angehalten, sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums.

Die beiden Strafgefangenen waren nicht wegen Gewaltdelikte verurteilt worden. Die Verbrechen, weswegen die Männer eine Haftstrafe verbüßen mussten, sind den Vermögensdelikten zuzuordnen. (APA, 17.6.2016)