Wien – Die Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk vom 11. Oktober 2015 muss wiederholt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Dienstag bekanntgegeben. Der Wahlanfechtung der FPÖ wird damit stattgegeben. Der zuständige Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) kündigte an, dass die Wahl voraussichtlich im September wiederholt wird.

Bei der ersten Auszählung durch die Bezirkswahlbehörde wurden 82 Stimmzettel weniger als abgegebene Wahlkarten gezählt. Eine zweite Zählung der Stadtwahlbehörde ergab wiederum 23 Stimmzettel mehr als abgegebene Wahlkarten. Auch der Verfassungsgerichtshof kam auf 23 Stimmzettel mehr. Wie es zu der Differenz kam, bleibt unklar.

Allerdings besteht laut Verfassungsgerichtshof kein Zweifel daran, dass es damit bei der Bezirksvertretungswahl in Wien im vergangenen Jahr zu einer Verletzung der Wahlordnung gekommen ist. Die Differenz sei damit auf eine Rechtswidrigkeit zurückzuführen, heißt es in einer Presseaussendung des Gerichtshofes.

Einer Wahlanfechtung wird nur dann stattgegeben, wenn festgestellte Rechtswidrigkeiten auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten. Das ist hier der Fall. Die Grünen erhielten bei der Bezirksvertretungswahl 10.031 Stimmen, die FPÖ erhielt 10.010.

Wiederholung der Briefwahl ausgeschlossen

Laut dem Verfassungsgericht muss die Wahl im gesamten Bezirk wiederholt werden, eine Wiederholung der Briefwahl kommt nicht in Betracht. Der Grund: Es kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, welche Wähler im Rahmen der Briefwahl teilgenommen haben. Eine Wahlkarte kann nämlich nicht nur per Post, sondern auch im Wahllokal selbst abgegeben werden.

Stadtrat Mailath-Pokorny nahm die Entscheidung des Gerichtshofs als Leiter der Stadtwahlbehörde zur Kenntnis. Es habe am Wahltag im Oktober eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der in die Auszählung miteinbezogenen Briefwahlkarten und den tatsächlich gezählten Stimmen gegeben. Dies sei in der Niederschrift der zuständigen Bezirkswahlbehörde auch sofort protokolliert und von sämtlichen Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde per Unterschrift bestätigt worden.

Wiederholung im September

Die Stadtwahlbehörde habe daraufhin die Stimmen nachgezählt und eine irrtümlich erfolgte Vermengung von einigen nicht unterschriebenen und somit nichtigen Briefwahlkarten mit den 8.223 einzubeziehenden Briefwahlkarten festgestellt, heißt es in einer Aussendung des Stadtrats. Die Wahl werde nun voraussichtlich im September wiederholt.

Von der VfGH-Entscheidung sind 72.000 Bezirksbewohner betroffen. Wahlberechtigt sind jene, die auch bei der Wien-Wahl am 11. Oktober wahlberechtigt waren, heißt es auf Nachfrage zum STANDARD. Es dürfen also auch jene Wiener wählen, die zum Stichtag noch in der Leopoldstadt gemeldet waren, jetzt aber umgezogen sind. Umgekehrt dürfen jene Bürger, die kürzlich in den zweiten Bezirk gezogen sind und zum Stichtag woanders gemeldet waren, nicht wählen.

Der Fall werde nun zum Anlass genommen, um die Organisation und die personelle Besetzung der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk zu verbessern.

SPÖ war klarer Sieger

Bei der Bezirksvertretungswahl 2015 in der Leopoldstadt war die SPÖ klarer Sieger mit 17.499 Stimmen (38,64 Prozent). Umkämpft war aber der zweite Platz. Die Grünen (10.031 Stimmen, 22,15 Prozent) lagen schlussendlich nur um 21 Stimmen vor der FPÖ (10.010 Stimmen, 22,10 Prozent). Die Freiheitlichen fochten die Wahl an, geht es beim zweiten Platz in einem Wiener Bezirk doch um den Posten eines Bezirksvorsteher-Stellvertreters. (koli, APA, 15.6.2016)