Bei den Wahlkarten werde "immer ein bissl eigenartig ausgezählt", vermutete der blaue Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer bereits am Wahlabend. Jetzt, exakt eine Woche nach der amtlichen Verkündung des Wahlergebnisses und dem knappen Sieg von Kontrahent Alexander Van der Bellen, will die FPÖ mit einem 150 Seiten starken Dokument die Stichwahl vom 22. Mai vor dem Verfassungsgericht anfechten.

Es habe im zweiten Wahlgang der Bundespräsidentschaftswahl "eine Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen" gegeben, von denen die Blauen informiert worden seien, erklärte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch, also "sind wir den Wählerinnen und Wählern und der Demokratie verpflichtet". Das heißt: Die FPÖ will mit ihrem Gang vor das Höchstgericht eine Neuaustragung des zweiten Wahlgangs erreichen. Immerhin, so ist sich Strache sicher: "Ohne diese Pannen und Unregelmäßigkeiten hätte Norbert Hofer Präsident werden können."

"94 Gesetzeswidrigkeiten"

Unterstützt vom einstigen blauen Justizminister Dieter Böhmdorfer und seiner Kanzlei will die FPÖ insgesamt 94 Gesetzwidrigkeiten in 117 Bezirkswahlbehören festgestellt haben. Allein in 82 Fällen seien die Wahlkarten bereits vor der Sitzung der Bezirkswahlbehörde "in nichtige und auszuzählende" vorsortiert worden. Insgesamt seien davon 573.275 Wahlkarten betroffen, rechnet man bei der FPÖ vor.

Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, kann auf Nachfrage des Standard weder die von der FPÖ angeführte Zahl noch den Inhalt des Vorwurfs bestätigen, solange er die Details der Wahlanfechtung nicht kennt. Er verweist jedoch auf das im Bundespräsidentenwahlgesetz vorgesehene Procedere, wie nach dem Einlangen der Wahlkarten grundsätzlich mit diesen umzugehen sei.

Strache jedenfalls wähnt sich in "guter kritischer Gesellschaft", wenn es um die Kritik an der und die Reformideen für die Briefwahl geht. Er findet: "Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um zumindest ein ausgesprochen schlechtes Bauchgefühl zu haben." Also haben die Freiheitlichen gleich drei Anfechtungen vor den VfGH gebracht: eine eingebracht vom Zustellungsbevollmächtigten Strache, eine von Hofer selbst, eine von einem besorgten Bürger. Das ist insofern interessant, als die FPÖ weiß, dass laut Rechtslage nur der Zustellungsbevollmächtigte dieses Rechtsmittel ergreifen kann.

Hofer: Chance "exorbitant hoch"

Aber die Freiheitlichen legen ihren Einspruch grundsätzlicher an: Sie wollen auch die Fristen der Wahlanfechtung für den Einzelnen sowie auch die Vier-Wochen-Frist, innerhalb deren die Höchstrichter zu ihrem Erkenntnis kommen müssen, als verfassungswidrig bekämpfen.

Hofer selbst hält die Chance auf eine erfolgreiche Wahlanfechtung für "exorbitant hoch". Van der Bellen und sein Team halten rechtliche Schritte für zulässig, man sehe der Anfechtung aber "gelassen" entgegen. (riss, 9.6.2016)