Vor der Fahrt ins Ausland unbedingt über die dort herrschenden Regeln informieren.

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Viele Österreicher verreisen im Sommer mit dem Auto – vor allem, wenn es in die Nachbarländer geht. Doch leider verläuft nicht jede Reise ohne Hindernisse. Daher haben ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner und ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer die häufigsten Ärgernisse gesammelt und geben Tipps, wie man Probleme in der heurigen Urlaubssaison vermeiden kann.

  • Vignette und Beschlagnahmung von Dokumenten (Slowenien): "2015 gingen beim ÖAMTC Reklamationen von Slowenien-Urlaubern ein, denen Mautkontrolleure in Slowenien Führerschein und Zulassungspapiere abgenommen hatten, weil eine gültige Vignette am Auto gefehlt hat bzw. die 'falsche' Vignette geklebt wurde. Diese Probleme betreffen die Vignetten der Kategorie 2A und 2B", sagt Tauer.
    Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft alle Pkw samt SUV, Pickups etc. bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,30 Metern – genau am Punkt in der Mitte der Vorderachse vom Boden aus gemessen. Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gehören dazu – auch über einer Höhe von 1,30 Metern.
    Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen alle Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die eine Fahrzeughöhe von 1,30 Metern oder mehr aufweisen – ebenfalls gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse. Dies sind vor allem Transporter, Vans und Lieferwagen. Die Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand.
    Auf der Webseite www.dars.si finden Reisende eine Liste, welche Fahrzeuge der Kategorie 2B zugeordnet sind. Auch der ÖAMTC bietet unter www.oeamtc.at/laenderinfo Infos rund um die nötigen Vignetten.
  • E-Vignette (Ungarn): Ungarn-Reisende sollten beim Kauf ihrer E-Vignette besonders aufmerksam sein. Oft kommt es bei der Eingabe der nötigen Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Datum oder Land zu teuren Flüchtigkeitsfehlern. Der Käufer muss zwar die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift auf einem Beleg bestätigen, viele kontrollieren die Daten allerdings nur flüchtig. "Wenn die Daten dann nicht korrekt sind, kommt es zu Strafen", warnt ÖAMTC-Juristin Pronebner.
  • Parkforderungen (Kroatien und Serbien): So mancher Kroatienurlauber wurde Jahre später an seinen Urlaub erinnert – durch ein Schreiben, in dem etwa 150 Euro für eine angeblich nicht bezahlte Parkgebühr verlangt wurden. Pronebner: "Seit Neuestem kommen solche Schreiben auch aus Serbien. Glücklicherweise konnten die ÖAMTC-Juristen in vielen Fällen eine Reduktion der Forderung oder sogar eine Stornierung erreichen. Allgemein raten wir zu besonderer Vorsicht bei privaten Inkassobüros, die oft unzulässigerweise versuchen, behördliche Strafen einzutreiben. Allerdings sind Schreiben von Inkassobüros bei privaten Forderungen wie der Maut zulässig."
  • "Pickerl" innerhalb der Toleranzfrist (Kroatien, Polen, Ungarn, Tschechien): Wer mit einem abgelaufenen Pickerl – aber in Österreich innerhalb der Toleranzfrist – nach Kroatien, Ungarn, Polen oder Tschechien fährt, kann Probleme bekommen. "In Kroatien wurde einem Mitglied sogar angedroht, dass der Führerschein einbehalten wird. Man sollte daher unbedingt vor Urlaubsantritt eine anstehende §-57a-Begutachtung durchführen lassen", sagt Pronebner.
  • Licht am Tag (Slowakei): Ein Autofahrer wurde in der Slowakei bestraft, weil er mit Tagfahrleuchten tagsüber bei guter Sicht unterwegs war, obwohl dies laut Auskunft der slowakischen Behörden an Stelle der Verwendung von Abblendlicht zulässig ist. Also am besten immer mit Abblendlicht fahren – zumindest in der Slowakei. (red, 7.6.2016)