Den Haag/Kiew – Eine internationale Untersuchungskommission will im Herbst das Ergebnis ihrer strafrechtlichen Ermittlungen zum Absturz des Flugs MH17 im Juli 2014 über dem Osten der Ukraine bekanntgeben. "Nach dem Sommer wird das Vereinte Untersuchungsteam (JIT) die ersten Ergebnisse der strafrechtlichen Untersuchung vorlegen", erklärte die niederländische Staatsanwaltschaft in der Nacht zum Samstag.

Bereits im vergangenen Oktober hatten niederländische Ermittler sich darauf festgelegt, dass der Absturz der Maschine mit 298 Menschen an Bord durch die Explosion des Spengkopfs einer BUK-Rakete direkt neben dem Flugzeug verursacht worden sei.

Die für den Herbst in Aussicht gestellten Ergebnisse bezögen sich auch auf den "genauen Abschussort" der Rakete, heißt es in der nun veröffentlichten Erklärung der niederländischen Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen seien "in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium". Zum Vereinten Untersuchungsteam unter niederländischer Leitung gehören Experten aus Australien, Malaysia, Belgien und der Ukraine.

Keine Details zu Abschussort

In dem Untersuchungsbericht vom Oktober, der von der Niederländischen Flugsicherheitsbehörde (OVV) vorgelegt wurde, gab es keine Aussagen dazu, wer die Boden-Luft-Rakete abgefeuert hatte. Der neben der Maschine explodierte Sprengkopf gehört gewöhnlich zu BUK-Raketen russischer Bauart. Diese sind sowohl in der ukrainischen als auch der russischen Armee im Einsatz.

Die OVV-Ermittler konnten nach eigenen Angaben nicht den exakten Abschussort der Rakete lokalisieren; sie identifizierten aber ein insgesamt 320 Quadratkilometer großes mögliches Abschussgebiet. Die Wrackteile wurden rund um die Dörfer Grabowe, Rossypne und Ptropawliwka gefunden, die damals überwiegend in den Händen der pro-russischen Separatisten waren.

Der JIT-Bericht soll nach Angaben der niederländischen Staatsanwaltschaft in strafrechtlichen Verfahren vor Gerichten genutzt werden können. Die Hinterbliebenen der malaysischen Besatzungsmitglieder reichten vor einigen Tagen Klagen gegen die Fluglinie Malaysia Airlines ein. Hinterbliebene aus Australien, Neuseeland und Malaysia verklagten im Mai den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den russischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Schmerzensgeld. (APA, AFP, 4.6.2016)