"Monty Pythons Life of Brian" sorgt seit 37 Jahren für Aufregung.

Foto: monty python/screenshot

Als die Monty-Python-Satire "Das Leben des Brian" 1979 in die Kinos kam, war die Empörung in konservativen Kreisen groß: Kirchenvertreter warfen der britischen Komikertruppe Blasphemie vor. Dass in der in der Zeit um Christi Geburt angesiedelten Komödie gleich zu Anfang klargestellt wird, dass der Hauptcharakter nicht mit Jesus Christus identisch ist (Brian hört mit seiner Mutter die Bergpredigt), war vielen Kritikern entgangen.

In Deutschland entscheiden Prüfer der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft", ob Filme geeignet sind, an "stillen Feiertagen" wie dem Karfreitag öffentlich aufgeführt zu werden. Diese Entscheidung obliegt zwei Prüfern, von denen einer von der Film- und Videowirtschaft entsandt wird, der zweite von der öffentlichen Hand – darunter sind manchmal auch Kirchenvertreter.

Der deutsche Trailer zu "Das Leben des Brian".
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Aus Protest dagegen zeigt die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" seit Jahren den Monty-Python-Film jedes Jahr am Karfreitag öffentlich. Gegen die Verhängung eines Bußgelds von 100 Euro legten sie Berufung ein, die vom Oberlandesgericht Hamm nun abgelehnt wurde: Die Aufführung des Filmes verstoße gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Die Bochumer Initiative will den Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe bringe: "Wir haben vier Wochen Zeit", erklärte Martin Budich gegenüber dem STANDARD, "vielleicht geht es in unserem Fall ja schneller als bei der vom Münchner Bund für Geistesfreiheit eingebrachten Klage."

Kein "Heidenspaß" in Bayern

Den Bayern war 2007 untersagt worden, am Karfreitag in München eine Party unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" abzuhalten, seitdem beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall.

Dass das BVG die Klage der Münchner annahm, obwohl Budich zufolge 95 Prozent dieser Ansuchen abgewiesen werden, stimmt ihn zuversichtlich: "Vielleicht bekommen wir ja eine Entscheidung, die bundesweit gültig ist."

Auf der Liste der Filme, die an "stillen Feiertagen" nicht öffentlich aufgeführt werden dürfen, befinden sich Komödien wie "Police Academy" und "Ghostbusters", aber auch Actionspektakel wie "Mad Max" oder der Musicalfilm "Rocky Horror Picture Show". (Bert Eder, 3.6.2016)