Wien – Jene Studie, die die Testphase der "großen Kronzeugenregelung" evaluiert, soll nun doch veröffentlicht werden, bevor das Parlament die Verlängerung des Gesetzes beschließt. Die Sprecherin des Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erklärte am Donnerstagabend im Gespräch mit der APA, dass das Papier "zeitgerecht vor einer allfälligen Beschlussfassung" im Parlament öffentlich gemacht werden soll.

Wegen der geringen Fallzahl will das Justizministerium die Evaluierung nicht unkommentiert veröffentlichen. An einer "entsprechenden Kommentierung" werde derzeit noch gearbeitet, "um sicherzustellen, dass die Studie in ihrer Relevanz auch richtig eingeordnet werden kann", erklärte Holzinger.

Zum STANDARD sagte Sektionsleiter Christian Pilnacek noch am Mittwochabend, dass die Studie "im Sinne einer kompakten Darstellung" gemeinsam mit einem Handbuch für Staatsanwälte veröffentlicht werden soll – nach dem Beschluss des Parlaments, die Regelung zu verlängern, da das Handbuch auf dem adaptierten Gesetz beruhen soll.

Kritik von Neos und SPÖ

Die Kronzeugenregelung wurde 2011 auf sechs Jahre befristet eingeführt – als "Probebetrieb". Sie schafft die Möglichkeit, dass Kriminelle per Deal mit der Staatsanwaltschaft nicht verurteilt werden, wenn sie der Anklage wichtige Informationen liefern.

Neos-Justizsprecher Nikolaus Scherak hatte die Geheimhaltung der Studie durch das Ministerium scharf kritisiert. Hannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ, schloss im Gespräch mit dem STANDARD aus, dass über das neue Gesetz abgestimmt werden würde, ohne dass die Abgeordneten die Evaluierung zu Gesicht bekommen hätten. (sefe, APA, 3.6.2016)