Wien – Einen "äußerst exotischen Paragrafen" nennt Verteidigerin Nadja Lorenz das Delikt, das ihrer Mandantin Joanna W. vorgeworfen wird. Die "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole" soll die 28-jährige deutsche Studentin begangen haben, indem sie während einer Amtshandlung "Österreich ist ein Nazistaat!" brüllte.

Zusätzlich muss Richterin Elisabeth Reich entscheiden, ob W. auch Polizisten beleidigt und einen Widerstand gegen die Staatsgewalt versucht hat. Keine einfache Aufgabe, denn der Fall ist etwas dubios.

Ereignet hat er sich Ende März 2015 im Wiener Prater. Dort fand ein Hobbylauf der Wiener Feuerwehr statt, die Route ging auch durch eine offene Hundezone. Zwei Polizisten, die vor Ort waren, fielen zwei freilaufende Hunde auf.

Hunde rannten zu Läufern

Manfred E., einer der beiden Polizisten, schildert die Sache so: "Die Hunde waren nicht aggressiv, aber sie sind immer wieder zu den Läufern gerannt und wollten spielen." Die Polizisten fürchteten, dass jemand zu Sturz kommen könnte. "Schau ma, dass ma den Besitzer finden", habe man sich gedacht, erzählt der Zeuge.

Es war eine Besitzerin, die Angeklagte nämlich. Deren Darstellung ist kurz. Sie bekennt sich nicht schuldig, macht aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie gibt nur eine kurze Erklärung ab: "Ich möchte nur sagen, dass die Situation auf mich bedrohlich und gewalttätig gewirkt hat. Und Herr E. hat mir gedroht, er zeigt mich wegen Widerstands an, falls ich mich nicht beruhige, und sein Kollege werde es bezeugen können." Sie gesteht aber zu, dass sie den Beamten "Österreich ist ein Nazistaat" an den Kopf geworfen habe. "Ich verstehe aber nicht, warum das strafbar sein soll, dazu stehe ich."

Großer Polizist, kleine Angeklagte

Zeuge E. sagt, man habe W. angesprochen, nachdem klar gewesen sei, dass sie die Hundebesitzerin ist. Der körperlich durchaus imposant wirkende 55-Jährige habe die knapp 1,60 Meter große Frau aufgefordert, die Hunde von den Läufern fernzuhalten, behauptet er.

Zunächst habe die Angeklagte, die von zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern in den Saal begleitet wird, gar nicht reagiert. "Okay, das kann passieren mit Kopfhörern", konzediert er. Dann wird es etwas verwirrend. Zunächst skizziert der Polizist den Ablauf so: "Sie hat sich dann weggedreht, und plötzlich begann schon die Schimpferei."

Das erlebe er im Dienst zwar öfters, verblüfft sei er dann aber gewesen, als die Angeklagte mit den Nazis angefangen habe. "Bullenschweine" und eine derbe Aufforderung zum Analverkehr seien auch dabei gewesen. Letzteres bestreitet W.: "Das habe ich definitiv nicht gesagt, das ist eine äußerst homophobe Aussage."

Beamten an Hand getroffen

Fest steht, dass sein Kollege W. aufhalten wollte – und sie ihn, E., an der Hand traf, als sie herumfuchtelte. Unklar bleibt jedoch, ob das vor oder nach der Schimpferei war. Schlussendlich habe auch der Zeuge sie an der Jacke genommen und zu einem Baum gebracht, wo sie sich hinsetzte, um auf eine Freundin zu warten, die ihr den Ausweis brachte.

Rechtlich relevant ist noch etwas anderes: W. habe mindestens eine Viertelstunde lang geschimpft, das hätten nicht nur eine Handvoll Passanten, sondern hunderte Läufer gehört, die bei dem Wettbewerb vorbeikamen. Damit wäre das wichtige Kriterium einer "breiteren Öffentlichkeit" erfüllt.

Sein Kollege ist verhindert, es gibt aber auch zwei unabhängige Zeugen. Die eine ist eine Spaziergängerin, die die Situation aus etwa 20 Meter Entfernung beobachtet hat. Sie schildert, sie habe eine Auseinandersetzung gesehen.

Gegen Baum gedrückt

"Eine aufgeregte, nervöse junge Frau sollte von zwei größeren Männern in Uniform zur Ruhe gebracht werden", sagt sie. Aber auch, dass Zeuge E. der zierlichen Frau dann den Arm auf den Rücken gebogen und sie gegen den Baum gedrückt habe. Dass W. dort dann gesessen ist, will sie wiederum nicht bemerkt haben.

Der andere Unbeteiligte ist ein 19-jähriger Feuerwehrmann, der als Streckenposten eingesetzt war. Auch er war zunächst 20 Meter entfernt und hatte eine Auseinandersetzung "in lauterem Ton" wahrgenommen. Er kam dazu, als die Polizisten den Ausweis verlangten. "Ich hatte den Eindruck, dass sie unkooperativ war, da sie den nicht herzeigen wollte", erinnert er sich.

Mehrminütige Schmähungen des Staates oder der Exekutive habe er davor nicht gehört – allerdings könnte er da auch noch nicht in der Nähe gewesen sein. Der Student gibt aber auch seine Einschätzung ab, die goldrichtig sein dürfte: "Ich glaube, es ist von beiden Seiten her nicht perfekt abgelaufen."

Um weitere Zeugen zu hören, vertagt Reich auf 30. Juni. (Michael Möseneder, 23.5.2016)