Brüssel – Die EU-Kommission hat eine Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen für kommenden Montag angekündigt. Ein entsprechender Entwurf sei am Mittwoch in Brüssel vom Kommissionskollegium beraten worden, teilte die EU-Behörde mit.

Deren Vizepräsident Frans Timmermans sei ermächtigt worden, die Stellungnahme am 23. Mai anzunehmen, "es sei denn, die polnische Regierung erzielt vorher erhebliche Fortschritte dabei, die von der Europäischen Kommission geäußerten Bedenken auszuräumen". Solange das polnische Verfassungsgericht an einer vollumfänglichen, wirksamen Kontrolle gehindert sei, "kann eine wirksame Prüfung der Grundrechtkonformität von Rechtsakten nach Auffassung der Kommission nicht stattfinden", kritisierte die EU-Kommission.

Die EU-Kommission äußert Bedenken zur Ernennung der Richter des Verfassungsgerichts und zur Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts vom 3. und 9. Dezember 2015. Weiters kritisiert die EU-Kommission das polnische Gesetz vom 22. Dezember 2015 zur Änderung des Gesetzes über das Verfassungsgericht, das Urteil des Verfassungsgerichts vom 9. März 2016 in Bezug auf dieses Gesetz und die Missachtung der seit dem 9. März 2016 ergangenen Urteile des Verfassungsgerichts. Die EU-Kommission beanstandet außerdem die Wirksamkeit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit neuer Rechtsvorschriften, die 2016 verabschiedet wurden und in Kraft getreten sind, unter anderem des neuen Mediengesetzes.

Wenn die Stellungnahme der EU-Kommission angenommen und der polnischen Regierung übermittelt wird, hat diese zwei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern. "Die Kommission ist gewillt, den konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung auf der Grundlage ihrer Äußerungen fortzusetzen, um die in der Stellungnahme dargelegten Bedenken einer Lösung zuzuführen. Werden die Bedenken nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgeräumt, kann die Kommission eine Empfehlung abgeben", erklärte die EU-Behörde. (APA, 18.5.2016)