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FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bereinigte die Auseinandersetzung mit "Kurier"-Fotograf Jürg Christandl außergerichtlich. Der Partei hat sie einiges gekostet.

Foto: Reuters / Foeger

Wien – Auch wenn es nicht unbedingt überraschend ist: Nicht FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, sondern seine Partei soll nach STANDARD-Infos jene 9.000 Euro an die Flüchtlingshilfe des Roten Kreuzes gespendet haben, die Teil der Entschuldigung in der Causa "Flüchtlingsfoto" sind. Eine offizielle Stellungnahme der FPÖ war trotz mehrmaliger Anfragen nicht zu bekommen.

Vor der Spende musste sich Strache – wie berichtet – auf Facebook beim "Kurier"-Fotografen Jürg Christandl für seine Behauptung entschuldigen, dass eine Aufnahme Christandls vom FPÖ-Protest vor dem Asylquartier in Wien-Landstraße Anfang Juni 2015 gestellt sei. Artikuliert hatte er sie in den ORF-Sendungen "Im Zentrum" und in der "ZiB 2". Zu sehen sind FPÖ-Anhänger, die vor den Augen eines Flüchtlingskindes Schilder mit der Aufschrift "Nein zum Asylantenheim" hochhalten.

Strache folgt damit nicht seinem Parteikollegen, dem Wiener FPÖ-Chef Johann Gudenus, der in der gleichen Angelegenheit selbst gespendet hatte. Das versicherte die FPÖ im Dezember 2015, als die juristische Auseinandersetzung mit dem "Kurier"-Fotografen außergerichtlich geregelt wurde. Von einer inszenierten Aufnahme sprach Gudenus beim Privatsender Puls 4.

Gudenus zahlte 2.500 Euro

Gudenus kam mit seiner Behauptung allerdings billiger davon. Er musste nur 2.500 Euro an die Flüchtlingshilfe des Roten Kreuzes zahlen. Neben der Spende muss die FPÖ auch für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, die im Zuge der Auseinandersetzung entstanden sind. Es soll sich um mehrere Tausend Euro handeln.

Christandl hatte Strache und Gudenus auf Unterlassung, Widerruf der ehrenrührigen und kreditschädigenden Behauptungen und auf Veröffentlichung des Widerrufs geklagt. Hätte zum Beispiel Strache weiterprozessiert und verloren, hätte er den Widerruf vor oder nach der "ZiB 2" veröffentlichen müssen.

Grüne mussten Widerruf im ORF senden

Einen solchen Widerruf musste beispielsweise im Februar 2015 die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser nach der "ZiB 2" veröffentlichen. Moser hatte im Zuge der Auseinandersetzung Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2011 einen "Schutzpatron der Steuersünder" genannt und wurde rechtskräftig verurteilt, diese Behauptung zu unterlassen und zu widerrufen. Bezahlt werden musste der Widerruf nach den gängigen ORF-Werbetarifen. Für den 25-Sekünder fielen knapp 4.000 Euro an. Die Kosten übernahm der Parlamentsklub der Grünen. (omark, 19.5.2016)