ÖVP-Sozialsprecher Wöginger will maximal 1.500 Euro an Mindestsicherung pro Monat auszahlen.

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Wien/Innsbruck – Die ÖVP lässt beim Thema Mindestsicherung nicht locker. Niederösterreichs Soziallandesrätin Barbara Schwarz und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger haben am Dienstag ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Wolfgang Mazal vorstellt, wonach eine Deckelung der Mindestsicherung rechtlich sehr wohl zulässig sei.

Mazal erklärte: "Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Österreich kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes subjektives Recht auf Existenzsicherung besteht." Wöginger möchte nun weiter Druck auf eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Monat machen, die derzeit bei mehr als zwei Kindern überschritten werden kann.

Klares Ziel

"Unser Obmann und Vizekanzler hat die Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro klar als Ziel der weiteren Regierungsarbeit benannt", so Wöginger. "Wir pochen hier auf soziale Gerechtigkeit und auf die notwendige Balance zwischen der Leistung aus der Mindestsicherung und Einkommen aus Erwerbstätigkeit."

Über die Frage einer Deckelung streiten SPÖ und ÖVP seit längerem. Die Sozialdemokraten lehnen den Vorschlag entschieden ab. Ob der Streit nun beigelegt werden kann, ist aber fraglich. Im Auftrag der oberösterreichischen SPÖ und Grünen hatte der Salzburger Sozialexperte Walter Pfeil nämlich Anfang Mai ein Gutachten vorgelegt, laut dem eine Deckelung "in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig" sei.

Westen skeptisch

Auch innerhalb der ÖVP ist die Linie nicht einheitlich. Die westlichen Bundesländer Tirol und Vorarlberg, aber auch Salzburg haben Modelle ohne Deckelung vorgelegt. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) erklärte auch am Dienstag auf die Frage, was er von dem neuerlichen Vorstoß seiner Parteifreunde in Niederösterreich hält: "Es kam auch in der Vergangenheit schon vor, dass Tirol und Niederösterreich nicht einer Meinung waren." Ob eine Deckelung für ihn also weiterhin nicht infrage käme? "Wir haben einen Beschluss gefasst, der gilt."

Das "Tiroler Modell", auf das sich die schwarz-grüne Landesregierung kürzlich geeinigt hatte, sieht eine Koppelung der Mindestsicherung an die "Integrations- und Arbeitswilligkeit" der Bezieher vor. Eine generelle Kürzung für Zuwanderer wurde abgelehnt. Platter zeigte sich allerdings bereits zuvor "offen" für den Vorschlag, die Mindestsicherung zur Bundessache zu machen. (go, mika, 17.5.2016)