Linz – Ein älterer Arbeitnehmer, der nach 39 Jahren im Betrieb von seiner Firma im Bezirk Gmunden grundlos und damit rechtswidrig entlassen worden war, hat nun vom Gericht in einem langwierigen Verfahren 132.000 Euro zugesprochen bekommen. Die oö. Arbeiterkammer hat für ihn die gesetzliche Abfertigung und eine Abgangsentschädigung erkämpft, wie sie in einer Presseaussendung am Montag mitteilte.

Der Mann war in der Vergangenheit wegen einer schweren Erkrankung öfter im Krankenstand gewesen. Nach seiner Genesung arbeitete er aber wieder, längere Krankenstände gab es nicht mehr. Dennoch wurde er während eines Urlaubs ohne Angabe von Gründen entlassen.

Erst als die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht brachte, reichte die Firma eine Begründung nach: Der Mitarbeiter sei aufgrund der längeren Krankenstände nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit zu verrichten. Ein fachärztliches Gutachten bestätigte jedoch seine Arbeitsfähigkeit. Das Gericht entschied für den Mann. (APA, 16.5.2016)