Die Umfahrung Schützen, die umfehdesten fünf Kilometer der Burgenlandstraße B 50: von vielen Schützener gefordert, vom Land offenbar schlampig bewilligt, vom Verwaltungsgerichtshof unlängst dem Goodwill der zu unrecht enteigneten Grundbesitzer überantwortet.

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Eisenstadt – Die Umfahrung Schützen – Teil des verkehrstechnischen Rückgrates des Burgenlandes, der B 50 – führt über privaten Grund. Das jedenfalls entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der die Enteignungsbescheide gegen 25 Grundeigentümer aufgehoben hat. Seither hängt das Damoklesschwert einer Sperre überm 2014 eröffnetem Straßenstück, das die Nachbargemeinde von Eisenstadt nördlich umgeht.

Juristisch ist die Causa durchaus von einiger Raffinesse. Das Land hat 2011 entschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig sei. Die Anrainer hatten da keine Parteienstellung, mussten aber im Enteignungsverfahren den Bescheid gegen sich hinnehmen. Das aber sei – so entschied der Europäische Gerichtshof im Vorjahr in einem anderen Verfahren – gegens Unionsrecht. Österreichs oberste Verwaltungsrichter entschieden, dem EuGH folgend, sinngemäß.

Kein Feuer am Dach

Wer dachte, nun wäre Feuer am Dach, irrt. Im Büro von Straßenbau-, Finanz- und Kulturlandesrat Helmut Bieler scheint man entspannt ins Pfingstwochenende zu gehen. Die Straße sei ja "mit gültigen Bescheiden" gebaut worden. Die Aufhebung der Enteignung folge dem EuGH-Urteil aus 2015, da wurde die Straße schon eit einem Jahr befahren. Nun habe man Zeit die angelegenheit – auch die wasserrechtliche, denn diese Bewilligung wurde ebenfalls gehoben – ins Reine zu bringen.

Zwei oberstgerichtiche Entscheidungen gegen ein Projekt – das sehen nicht alle so entspannt. VwGH-Sprecher Hans Peter Lehofer erläuterte den Bezirksblättern: "Wenn die Grundeigentümer sagen, es darf kein Auto mehr fahren, muss die Straße gesperrt werden, da es keine Rechtgrundlage mehr für die Enteignungen gibt."

Der mächtigste Gegner des Landes, die Esterházy-Stiftungen, sagen zum STANDARD: "Wir sind sicher nicht die Hardliner." Auch in Schützen scheint die Bereitschaft, das Damoklesschwert tatsächlich fallen zu lassen.

Der echte Feind des Landes sitzt allerdings eh woanders: dort, wo der Ruf der Verlässlichkeit gebraut wird. Gerhard Heilingbrunner, Chef des Umweltdachverbandes: "Der Fall Schützen zeigt, dass sämtliche Wirtschaftsförderungen ins Leere laufen, wenn mit Verfahrensvorschriften und Prüfpflichen nicht korrekt umgegangen wird."

(Wolfgang Weisgram, 14. 5. 2016)