Wien – Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat in einer Stellungnahme für den Bundesrat seine Haltung bekräftigt, dass länderweise Berichte der multinationalen Firmen mit Steuerdetails besser nicht veröffentlicht werden sollten. Es reiche, wenn sie den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Gleichlautend hatte er sich schon vor dem EU-Finanzministerrat im April geäußert.

Die EU-Kommission hat zuletzt einen Gesetzesvorschlag gemacht, der für multinationalen Unternehmen mit mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz die Veröffentlichung der länderweisen Ergebnisse (Country by Country/CbC) vorsieht. Der aktuelle Entwurf sieht keine Veröffentlichung der Steuerdaten vor. Heute, Donnerstag, hat das EU-Parlament allerdings gefordert, dass die Kommission "unverzüglich" einen Vorschlag zur Veröffentlichung der Daten machen soll, sofern sich bei einer Folgenabschätzung herausstellen sollte, dass dies keine negativen Folgen für multinationale Unternehmen habe.

Das verpflichtende Country-by-Country Reporting werde mehr Transparenz in der Besteuerung schaffen, sagte die FPÖ-Europaabgeordnete Barbara Kappel, "die Konzerne müssen Umsatz, Gewinn und Ertragsteuern den nationalen Steuerbehörden offenlegen und es erfolgt ein Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten."

Gefahr von "Fehlinterpretation"

Die OECD-Länder haben sich schon vor längerem dagegen ausgesprochen, dass Steuerinformationen veröffentlicht werden, schreibt auch Schelling in seiner Stellungnahme von Mittwoch, für den Bundesrat. Für die veröffentlichungspflichtigen Firmen gebe es ein unverhältnismäßig großes Risiko, dass Geschäftsgeheimnisse verletzt werden und dass die Daten von der Öffentlichkeit "fehlinterpretiert" werden, was wiederum den Wettbewerb negativ beeinflussen könne.

Dazu komme, dass die einzelnen Länderberichte über den automatischen Informationsaustausch bzw. die Regeln für die Amtshilfe zwischen den Ländern ausgetauscht werden sollten. Dieser sehe aber Vertraulichkeit der Daten vor. "Somit würde eine Veröffentlichung der CbC Reports einen Bruch völkerrechtlicher Verpflichtungen Österreichs darstellen", heißt es in der Stellungnahme. Daher "kann der vorgeschlagenen (teilweisen) Veröffentlichung des CbC Reports nicht zugestimmt werden."

Kritik von Attac

Die Nichtregierungsorganisation Attac, die am Donnerstag in einer Aussendung auf die Stellungnahme aufmerksam gemacht hat, verweist darauf, dass für Banken und Rohstofffirmen bereits öffentliche Publikationspflichten bestehen und keine Wettbewerbsnachteile festgestellt würden. Auch könne es keinen Völkerrechtsbruch geben, wenn ergänzende Verpflichtungen eingeführt werden.

Die EU schätzt, dass bei einem Umsatz von 750 Mio. Euro zumindest 6.000 Multis länderweise Berichte erstellen müssten. 2.000 davon haben ihr Hauptquartier in der EU. Nur 10 bis 15 Prozent der international tätigen Firmen wären betroffen, sie stünden aber für 90 Prozent des Umsatzes aller Multis. Veröffentlicht werden sollten das grundlegende Tätigkeitsfeld, die Mitarbeiterzahl, der Umsatz, Gewinn vor Steuern, die im einzelnen Land für den ausgewiesenen Gewinn fällige Steuer, die tatsächliche Steuerleistung im Land und die akkumulierten Gewinne. Veröffentlicht werden sollen die Berichte auf den Homepages der Firmen, wo sie fünf Jahre zugänglich bleiben sollen, so der Vorschlag.

Schelling hatte bereits vor dem EU-Finanzministerrat darauf verwiesen, dass erst einmal in der EU eine Diskussion über die Veröffentlichung der Daten geführt werden müsse. Österreich habe eines der strengsten Steuergeheimnisse, es reiche, wenn die Behörden die Daten zu sehen bekommen. Aber letztlich: "Wenn die überwiegende Mehrheit für eine Veröffentlichung ist, wird es so sein", so der Minister vor drei Wochen. (APA, 12.5.2016)