Nächster Etappensieg für Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt, hier bei einer Pressekonferenz anlässlich der Präsentation des Jahresberichts von Amnesty International, gegen die "Kronen Zeitung".

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Der Richtigstellung muss noch eine Gegendarstellung folgen.

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Wien – Die "Kronen Zeitung" muss nach STANDARD-Infos innerhalb der nächsten fünf Werktage eine Gegendarstellung veröffentlichen. Das entschied am Donnerstag das Landesgericht für Strafsachen in Wien. Der Grund sind Kolumnen von Michael Jeannée, in denen er Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt attackierte.

Die "Kronen Zeitung" hatte zwar vor rund einem Monat eine Richtigstellung publiziert (siehe links), allerdings mit zwei Tagen Verspätung und nach Ansicht von Amnesty formal nicht korrekt. Neben der Gegendarstellung muss die Zeitung auch ein Bußgeld in der Höhe von 500 Euro an Heinz Patzelt zahlen.

In der Richtigstellung zuvor sei die "bösartige Verdrehung" des Gesagten nicht korrekt herausgearbeitet worden, sagt Amnesty-Generalsekretär Patzelt zum STANDARD, deswegen wollte er die Gegendarstellung erwirken. Michael Rami, Anwalt der "Kronen Zeitung", betont im Gespräch mit dem STANDARD, dass er im Namen des Mediums Berufung einlegen werde. Als nächste und letzte Instanz ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. Eine aufschiebende Wirkung für die Gegendarstellung gibt es allerdings nicht. Würde aber das Oberlandesgericht Wien der "Krone" recht geben, müsste Amnesty Inseratengeld bezahlen – berechnet nach Größe der Gegendarstellung, sagt Rami.

"Medienshow"

Der Grund für die juristische Auseinandersetzung ist die Rubrik "Post von Jeannée". In zwei Kolumnen im Februar wetterte Jeannée gegen Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt, indem er etwa nach seinem Geisteszustand fragte und ihm unterstellte, eine Großrazzia in österreichischen Gefängnissen als "Kratzen an der Menschenwürde der Strafgefangenen" bezeichnet zu haben. Tatsächlich hatte Patzelt in den "Salzburger Nachrichten" Folgendes gesagt: "Wenn man aus einer Durchsuchung eine Medienshow macht, dann kratzt das an der Menschenwürde der Strafgefangenen." Die Kritik bezog sich nicht auf die Razzia per se, sondern dass diese im Beisein von Journalisten stattfand.

Einstweilige Verfügung gegen "Krone"

Bereits Ende April hatte das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen die "Krone" und Jeannée erlassen. Weder die "Krone" noch Jeannée dürfen künftig behaupten, Heinz Patzelt habe gesagt, dass eine Durchsuchung von Häftlingen durch Justizwachebeamte an der Menschenwürde der Gefangenen kratze, ihre Privatsphäre verletze oder ein zelebriertes Demütigungsritual sei. Die "Kronen Zeitung" legte Rekurs ein. Nächste Station ist hier das Oberlandesgericht Wien. (Oliver Mark, 12.5.2016)