Berlin – Homosexuelle Männer, die in Deutschland nach dem berüchtigten früheren Strafgesetz-Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Das kündigte der deutsche Justizminister Heiko Maas am Mittwoch an.

Urteile gegen mehr als 50.000 Männer sollen demnach aufgehoben werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte unmittelbar davor in einem Rechtsgutachten die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen.

50.000 Männer zwischen 1935 und 1969 verurteilt

Die Bundesrepublik Deutschland hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3.500.

Homosexuelle Handlungen unter Männern konnten in der BRD bis 1994 strafbar sein – wenn ein Partner volljährig, der andere unter 18 Jahre war. Es drohte eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

"Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagte Maas. "Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde." (APA, 12.5.2016)