Vor der Autoreise ins Ausland unbedingt darauf achten, dass das Pickerl nicht abgelaufen ist.

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Wien – Während es in Österreich bei der Pickerlüberprüfung eine Toleranzfrist von vier Monaten gibt, ist eine derartige Regelung in vielen europäischen Ländern nicht gegeben. So zum Beispiel in Deutschland, wo derzeit Autofahrer, die mit abgelaufenen Pickerl unterwegs sind, gestraft werden. Daher sollten österreichische Fahrzeuglenker unbedingt einen Blick auf die 57a-Prüfplakette werfen, bevor die Fahrt ins nördliche Nachbarland angetreten wird und gegebenenfalls vorher die Jahresinspektion durchführen.

Bislang waren derartige Vorkommnisse nur aus Ungarn und Italien bekannt, wo Fahrzeugen mit abgelaufenem Pickerl die Kennzeichen abgenommen bzw. gleich das ganze Fahrzeug beschlagnahmt wurde.

Begutachtung nicht versäumen

Das Fälligkeitsdatum ist auf der Plakette eingestanzt. Wird die viermonatige Toleranzfrist überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen, die im Extremfall auch mehr als 2.000 Euro für den Fahrzeuglenker sowie für den Fahrzeughalter ausmachen können. Und in Extremfällen kann sogar die Versicherung aus der Haftung aussteigen. Und zwar genau dann, wenn ein Unfallgeschehen auf eine versäumte Begutachtung zurückzuführen ist.

Mit der "3-2-1-Regel" können sich Autofahrer leicht merken, wann das Fahrzeug zur "Pickerl-Überprüfung"muss. Drei Jahre nach der erstmaligen Anmeldung muss das Pickerl zum ersten Mal gemacht werden, zwei Jahre danach wieder und ab dem Alter von fünf Jahren muss das Auto jedes Jahr zur Pickerl-Überprüfung. Der genaue Zeitpunkt richtet sich dabei nach dem Monat der Erstzulassung. (red, 17.5.2016)