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Ein problematischer Domainname kann im Einzelfall mittels Gerichts- beziehungsweise Streitschlichtungsverfahren bekämpft werden.

Foto: Reuters / Valentin Flauraud

Wien – Domainnamen bestehen aus Top-Level-Domains (TLDs; jener Teil eines Domainnamens, der hinter dem Punkt steht, z. B. .at oder .com) und Sub-Level-Domains (SLDs; der Teil vor dem Punkt). Seit einigen Jahren kann theoretisch jeder beliebige Begriff als TLD dienen – sogenannte neue gTLDs.

Seit deren Launch Anfang 2014 wurden bereits mehr als 900 weitere eingeführt, darunter .shop, .wien, .tirol, .xyz und .bank. Und täglich werden es mehr: Erst kürzlich kam die für die Versicherungsbranche relevante gTLD .insurance hinzu. Unter diesen neuen gTLDs wurden insgesamt mehr als 15 Millionen neue Domainnamen (SLDs) vergeben.

Die Nutzung von Domainnamen unter den neuen gTLDs bietet Unternehmen neue Möglichkeiten zur Onlinekommunikation, weil die Bedeutung der jeweiligen gTLD genutzt werden kann, um prägnante und leicht merkbare Internetadressen zu kreieren – zum Beispiel marke.shop für den Onlineshop anstelle von marke.com/shop.

Diese anhaltende Erweiterung des Domainnamensraums stellt Unternehmen aber auch vor neue Herausforderungen: Während man sich die eigenen Namen und Marken unter den etablierten generischen TLDs und relevanten Länderdomains – zum Beispiel .com, .at oder .de – meist schon gesichert hat, eröffnen neue gTLDs weitere Namensräume im Internet. Damit steigt die Gefahr, dass unberechtigte Domain-Grabber fremde Marken als Domainnamen sichern.

An sich könnte man problematische Domainnamen gleich selbst defensiv registrieren. Das ist aber aufgrund der steigenden Zahl der verfügbaren neuen gTLDs, unter denen ein Begriff wiederum in verschiedenen Kombinationen registriert werden könnte, und auch aus Kostengründen nicht immer sinnvoll.

Eine andere Möglichkeit ist, erst dann zu reagieren, wenn ein problematischer Domainname bekannt wird. Dann kann im Einzelfall mittels Gerichts- bzw. Streitschlichtungsverfahren gegen die Registrierung und Nutzung durch den unberechtigten Domaininhaber vorgegangen werden.

Doppelte Strategie

In der Regel ist es sinnvoll, beide Ansätze zu kombinieren: Domainnamen, die man selbst nutzen möchte, sowie solche, die eine besondere Gefahr für das Unternehmen bilden könnten, wenn sie in falsche Hände gerieten, sollten vorab identifiziert und frühzeitig gesichert werden.

Dafür bietet es sich an, registrierte Marken rechtzeitig im sogenannten Trademark Clearinghouse zu hinterlegen, was die Teilnahme an den "Sunrise-Phasen" der neuen gTLDs ermöglicht. Das ist eine bevorzugte Zuteilungsphase für Markeninhaber vor der allgemeinen Verfügbarkeit von Domainnamen.

Als Ergänzung kann eine Domainüberwachung eingerichtet werden; auch das Trademark Clearinghouse bietet einen eingeschränkten Überwachungsmechanismus an. Damit können potenziell kritische Domainregistrierungen Dritter frühzeitig erkannt werden, um dagegen rechtlich vorgehen zu können – möglichst noch, bevor ein Schaden für das Unternehmen eintritt. (Michael Woller, 11.5.2016)