Auch die Wiener Musikuni lockt mit Spezialisierungen mittels Unilehrgängen.

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Wien – Nicht jeder Rektor hat Freude damit, dass den österreichischen Universitäten das Einheben von Studiengebühren großteils untersagt ist – jedenfalls für die herkömmlichen Studiengänge. Bachelor, Master und Doktorat sind prinzipiell kostenfrei. Aber es gibt eine Ausnahme: Für sogenannte Universitätslehrgänge dürfen die Unis Geld verlangen. Unter Studierenden erfreuen sie sich zunehmender Beliebtheit: Waren es 2012 noch 17.844 Studierende in Unilehrgängen, sind es aktuell 20.190. Davon studieren 14.137 in Masterlehrgängen.

Neben englischsprachigen und berufsbegleitenden Angeboten locken Universitätslehrgänge mit Spezialisierungen, die sonst fehlen, zum Beispiel Kulturmanagement an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien, Traffic-Accident-Research an der Technischen Universität Graz oder Sexualtherapie an der Uni Innsbruck.

Zu wenig Informationen

Neben den hohen Kosten haben die Lehrgänge einen weiteren Haken für Studierende, über den sie zu Beginn oft schlecht informiert werden: Schließt man den Lehrgang mit einem Mastertitel ab, sind damit nicht unbedingt die gleichen Berechtigungen verbunden wie mit einem Titel, der durch ein Masterstudium erworben wurde. So passiert es immer wieder, dass sich Studierende für einen Lehrgang entscheiden, weil dieser mit der Berechtigung auf ein Doktoratsstudium wirbt, tatsächlich werden die Abgänger aber nicht zugelassen. Ein solcher Fall, den die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) aktuell betreut, liegt dem Unistandard vor.

Verena Kontschieder hat an der Wirtschaftsuniversität Wien ihren Bachelor abgeschlossen und sich im Anschluss für ein Masterstudium an der postgradualen Bildungseinrichtung "Diplomatische Akademie" entschieden, das in Kooperation mit der Technischen Universität Wien angeboten wird. Bei der Zulassung sei ihr versichert worden, dass sie nach dem viersemestrigen Masterstudium Environmental Technology & International Affairs (ETIA) ein Doktorat anschließen könne, sagt Kontschieder. Nun kämpft sie mit einer Rechtsbeschwerde um die Doktoratsberechtigung.

Keine Aussage zu Zulassung

Die Vertreter der Diplomatischen Akademie sehen ihrerseits keine Schuld. Denn: "Sowohl auf der Webseite, der Informationsbroschüre wie auch in Aufnahmegesprächen wird erwähnt, dass es sich um einen postgradualen Unilehrgang handelt. Eine allgemeine Aussage zur Zulassung zu Doktoratsstudien wurde nicht getroffen."

Nach Abschluss erhielt Kontschieder eine vorläufige Betreuungszusage für ein Dissertationsthema an der Wirtschaftsuni Wien. "Die Doktoratsabweisung kam völlig überraschend, ich hielt sie für ein Missverständnis", sagt sie. Ihr Antrag wurde mit der Begründung abgewiesen, das ETIA-Studium sei lediglich ein Universitätslehrgang und stelle daher kein für die Zulassung zum PhD-Studium gleichwertiges Studium dar.

Außerordentliche Studien

Kontschieder sei kein Einzelfall, sagt Studierenden-Ombudsmann Josef Leidenfrost: "Es gibt immer wieder Informationsmängel bezüglich der Frage, ob jeder Masterabschluss zu einem Doktorat berechtigt." Es müsse mehr Aufklärungsarbeit erfolgen. Auch die Hochschülerschaft erhält immer wieder Fragen in puncto Anrechnung von Masterlehrgängen, so Magdalena Goldinger (Fraktion Engagierter Studierender – Fest) vom Vorsitzteam der Bundesvertretung.

Momentan sei dennoch keine gesetzliche Änderung geplant, um alle Absolventen von Unilehrgängen für Doktoratsstudien zuzulassen, heißt es aus dem Wissenschaftsministerium. Per Gesetz sind alle Unilehrgänge außerordentliche Studien. Die Studierenden sind demnach außerordentliche Studierende. Leistungen aus Lehrgängen können zwar prinzipiell schon anerkannt werden, die Entscheidung liegt aber immer bei der anerkennenden Uni.Auch außerhalb der Uni gibt es für die Anerkennung von Universitätslehrgängen keine klaren Richtlinien: Von Unternehmen werden die Absolventen von Masterlehrgängen meist gleichwertig wie Masterstudienabsolventen eingestuft. Im Bundesdienst wiederum werden Masteruniversitätslehrgänge nur wie Bachelorstudien eingestuft, die Absolventen sind somit vom höheren Dienst ausgeschlossen.

Unklare Anerkennung

Trotz der unklaren Anerkennung bauen die Unis ihre Lehrgänge immer weiter aus, denn im Gegensatz zu regulären Studien sind Lehrgänge für sie kostendeckend. Nach der Donau-Uni Krems, die neben Doktoratsstudien nur Lehrgänge anbietet, hat die Uni Klagenfurt den höchsten Anteil an Lehrgangsstudierenden, nämlich 1802 bei 10.321 ordentlichen Studierenden. An der Med-Uni Graz ist das Verhältnis 598 zu 4166.

Während für ordentliche Masterstudien nur in Ausnahmefällen Studiengebühren von 363,36 Euro pro Semester anfallen, kosten Masterlehrgänge im Schnitt 2500 Euro pro Semester – mit Luft nach oben. MBA-Programme der WU Wien kommen auf 45.000 Euro. Die Beiträge haben sich laut Gesetz an den tatsächlichen Kosten zu orientieren, so das Ministerium. Kontschieder zahlte 24.400 Euro für ihr Studium. Sie hofft nun, eine Zulassung zum Doktorat an der TU München zu erlangen. (Kristina Nedeljković, 3.5.2016)