Wien – Der ORF hat mit dem App-Angebot zur Nationalratswahl 2013 nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, sehr wohl allerdings mit jener App zum Ski-Weltcup 2013/2014. Zu diesem Erkenntnis gelangte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem aktuellen Spruch. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) hatte in der Causa Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria und beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Der ORF wandte sich schließlich an den VwGH. Dieser gab dem öffentlich-rechtlichen Sender nun in den wichtigsten Punkten recht und stellte fest, dass der ORF mit der Wahl-App nicht gegen das Verbot eigens für mobiler Endgeräte gestalteter Angebote verstoßen habe, sondern das ORF-Gesetz eingehalten hat.

Lediglich in einem Detail, nämlich bei der Rubrik "Ski Stars" der Ski-App, kam der VwGH zum Schluss, das der ORF diese Inhalte nicht hätte bereitstellen dürfen, weil die Infos nicht vom damals geltenden Angebotskonzept gedeckt waren. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wurde das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. (APA, red, 28.4.2016)