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Dating-Apps verlangen einer Untersuchung zufolge viele Berechtigungen auf einem Smartphone.

Foto: AP Photo/Tsering Topgyal

Die Dating-Apps im Check.

Grafik: Singlebörsen Vergleich

Dating-Apps verlangen umfangreiche Zugriffsberechtigungen und können damit auf viele Daten auf dem Smartphone zugreifen. Dies ergab eine Auswertung des Internetportals Singlebörsen-Vergleich.

15 Apps verglichen

Das Portal hat 15 Dating-Apps für Android im deutschsprachigen Raum analysiert. Darunter waren Apps wie Badoo, Tinder, Parship, Elite Partner, Friendscout24, Zoosk und Lovoo. Im Fokus der Analyse standen alle Zugriffsberechtigungen, die für die Nutzung einer App erteilt werden müssen.

Kontakte und Standortdaten

Alle Dating-Apps erfordern demnach den Zugriff auf die Kontakte. 93 Prozent der getesteten Dating-Apps können direkt auf Fotos und andere Dateien des Smartphones zugreifen. 86 Prozent der Apps sammeln Standortdaten des Smartphones und können damit theoretisch ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen, inklusive Wohnort, Arbeitgeber und Hobbys. 46 Prozent der Apps greifen auf die Kamera oder das Mikrofon des Smartphones zu. 13 Prozent der untersuchten Apps erlauben sich den Zugriff auf die SMS-Kontakte.

Aufgefallen sei bei der Analyse, dass die Dating-Apps von klassischen Partnervermittlungen wie Parship oder Elite Partner weniger kritische Anforderungen haben als kostenlose Apps wie Tinder oder Hot or Not.

Datenschutz

In welchem Umfang und zu welchem Zweck die Daten von den Apps verwertet werden, wurde von dem Portal nicht weiter untersucht. Das ist üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Datenschutzrichtlinien der Anbieter nachzulesen. Bei Apps, die besonders viele Berechtigungen ohne nachvollziehbaren Grund wollen, sollten Nutzer vorsichtig sein. Eine App, mit der man beispielsweise direkt Profilfotos aufnehmen oder mit einem Partner Videochatten kann, benötigt freilich Zugriff auf die Kamera. Sind solche Funktionen nicht vorgesehen, sollte sie auch nicht auf die Kamera zugreifen dürfen. (APA, red, 27.4.2016)