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Außerhalb der Wahlzelle sind Selfies normalerweise unproblematisch. Doch bei Fotos aus der Kabine scheiden sich die Geister. Ablichtungen des ausgefüllten Wahlzettels stellen sogar einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar, der aber bislang nicht verfolgt wird.

Foto: Reuters

Nicht nur in Österreich, auch in den USA wird ein neues Staatsoberhaupt gesucht. Während hierzulande der erste Wahlgang vorüber ist und mit Alexander van der Bellen und Norbert Hofer die zwei Kandidaten für das entscheidende Votum feststehen, wird in "Übersee" noch um die Nominierung gerittert.

Mit Siegen in vier von fünf Bundesstaaten am vergangenen Dienstag dürfte Hillary Clinton bei den Demokraten ihren Herausforderer Bernie Sanders endgültig abgehängt haben. Bei den Republikanern baute Donald Trump mit fünf Erfolgen seinen Vorsprung aus.

Digitales "Flagge zeigen"

In beiden Ländern ist zu beobachten, dass zunehmend mehr Menschen digital Flagge für ihren Kandidaten oder den demokratischen Prozess an sich zeigen. Auf Facebook, Twitter und auch Plattformen wie Snapchat findet man zunehmend Selfies aus der Wahlzelle. Doch diese sind nicht unumstritten.

In Österreich ist nicht eindeutig geklärt, was hier erlaubt und verboten ist. Es gibt kein Verbot, das das Aufnehmen von Fotos in der Wahlkabine untersagt. Wer allerdings einen ausgefüllten Stimmzettel ablichtet und postet, verstößt theoretisch gegen das Wahlgeheimnis, erläutert die Wahlbehörde im Innenministerium gegenüber dem STANDARD.

Österreich: Verstoß ohne Folgen

Verfolgt wird dieser Gesetzesbruch allerdings nicht. Selbst Politiker nehmen es hier nicht so genau. So füllte etwa Baumeister Richard Lugner, der auch selbst als Präsidentschaftskandidat angetreten war, seinen Stimmzettel vor laufenden TV-Kameras aus. Und Martina Kaufmann, Gemeinderätin und JVP-Obfrau in Graz, teilte auf Twitter ein Foto mit ihrem "X" für den eigenen Partei-Kandidaten Andreas Khol.

Vertreter von SPÖ. ÖVP. FPÖ und den Grünen äußerten sich zu dem Phänomen skeptisch und sehen Änderungsbedarf.

USA: Bundesstaat legt Regeln fest

In den USA ist die Lage etwas komplizierter, erläutert die New York Times. Ob und was man in der Wahlzelle teilen darf, regelt hier jeder Bundesstaat selber. In Pennysylvania wurde ein Verbot erlassen. In New Hampshire wurde eine Untersagung gerichtlich aufgehoben, wogegen eine Berufung läuft.

Eine Liste des Digital Media Law Project zeigt, wo das Ablichten des ausgefüllten Stimmzettels verboten ist, wo es zumindest offizielle Statements oder relevante Regelungen zum Thema gibt und wo generell alle Aufnahmen aus der Wahlzelle untersagt sind.

Snapchat plädiert für Legalisierung

Die Macher von Snapchat, einem Messenger, der schon länger großen Zulauf genießt, haben sich nun in die Debatte eingeschalten. Sie erklären in einer Stellungnahme zu dem Verfahren in New Hampshire, dass ein Verbot kontraproduktiv sei. Fotos aus der Wahlzelle seien, vor allem für jüngere Wähler, schlicht ein Weg, sich "in den politischen Prozess einzuschalten". Dementsprechend seien solche Bilder von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Gegner argumentieren vorrangig mit dem Wahlgeheimnis. Befürchtet wird etwa organisierter Stimmenkauf, bei dem die Fotos des Wahlzettels als Beleg für den ausgeführten Auftrag genutzt werden. Doch es gibt kaum Indizien, dass derartiges tatsächlich stattfindet, heißt es dazu von der New England First Amendment Coalition, die sich ebenfalls ins Verfahren eingeschalten hat.

Für viele Menschen sei das Posten von Fotos ein wesentlicher Teil ihrer Kommunikation. Wahlzellen-Selfies seien oft das Äquivalent des "Ich habe gewählt"-Aufklebers, mit dem viele zeigen, dass sie mit Stolz am demokratischen Prozess teilnehmen. Dazu könnte nauf diesem Wege auch Probleme, wie etwa verwirrend gestaltete Stimmzettel, dokumentiert werden. (gpi, 27.04.2016)